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  3. Aichach: Sex-Mail an 15-jährige Schülerin: Gymnasial-Lehrer verurteilt

Aichach
03.06.2014

Sex-Mail an 15-jährige Schülerin: Gymnasial-Lehrer verurteilt

Wegen Verbreitung pornografischer Schriften stand am Montag ein früherer Lehrer vor dem Landgericht Augsburg. Er hatte einer Schülerin eine Mail mit eindeutigem Inhalt geschrieben.
Foto: Symbolfoto: Stefanie Dodel

Ein früherer Lehrer des Aichacher Gymnasiums stand wegen Verbreitung pornografischer Schriften vor Gericht. Grund: eine anzügliche Mail an eine Schülerin.

Er war 34 und Lehrer am Aichacher Deutschherren-Gymnasium. Sie war 15 und seine Schülerin. Beide fühlten sich offenbar zueinander hingezogen. Doch als er ihr vor zwei Jahren eine E-Mail schrieb und darin seine sexuellen Fantasien schilderte, hatte das katastrophale Folgen: Das Mädchen ist bis heute in psychotherapeutischer Behandlung. Der Lehrer kämpft seither um seine Existenz.

Im Januar hatte ihn Aichachs Jugendrichter Dieter Gockel zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt (wir berichteten). Damit hätte der heute 37-jährige Pädagoge seinen Beamtenstatus verloren. Der Mann focht das Urteil an. So kam es gestern vor der Jugendkammer des Landgerichts Augsburg zu einer Neuauflage des Prozesses. Unter den Zuhörern war auch Gerhard Haunschild. Der Direktor des Aichacher Gymnasiums hatte den Lehrer vor zwei Jahren sofort suspendiert, nachdem sich das Mädchen der Schulpsychologin anvertraut hatte. Zuvor hatte der Angeklagte fünf Jahre an der Schule unterrichtet. Bei den Kindern und Jugendlichen war er sehr beliebt gewesen.

Pädagoge und die Schülerin empfanden Zuneigung füreinander

Das Landgericht verurteilte den 37-Jährigen wie schon die erste Instanz wegen der Verbreitung pornografischer Schriften und vorsätzlicher Körperverletzung. Zwar ging es nicht um sexuelle Übergriffe. Doch der Lehrer hatte nach Ansicht des Gerichts in Kauf genommen, dass seine E-Mails die Schülerin psychisch so überfordern, dass sie therapeutische Behandlung braucht. Das Gericht wertete die Tat allerdings nicht als Körperverletzung im Amt. Der Grund: Der Pädagoge und die Schülerin hatten Zuneigung füreinander empfunden. Das bestätigte die Schülerin gestern während der Verhandlung.

In erster Instanz hatte ihr Richter Dieter Gockel eine Aussage im Gerichtssaal noch erspart, nachdem der nicht vorbestrafte Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt hatte. Dass das Mädchen damals nicht vernommen worden war, kritisierte Richter Lenart Hoesch im Berufungsprozess jedoch.

Lehrer habe sexuelle Fantasien geschildert

Hoesch bezeichnete die Mail, die der Angeklagte dem Mädchen geschrieben hatte, als „pervers“. Darin hatte der Angeklagte seine sexuellen Fantasien geschildert und eine gleichaltrige Mitschülerin der 15-Jährigen einbezogen. Die Mitschülerin hat inzwischen das Gymnasium gewechselt. Am Aichacher Jugendgericht war der Mann noch wegen drei E-Mails verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts sah gestern hingegen nur eine Mail als strafrechtlich relevant an und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von fast 17000 Euro (240 Tagessätze à 70 Euro).

Staatsanwältin Andrea Eisenbarth hatte mit einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung ein noch härteres Urteil gefordert, als es in der ersten Instanz verhängt worden war. Sie sah alle drei E-Mails, die Gegenstand der Verhandlung waren, als verwerflich an und ging von Verbreitung pornografischer Schriften sowie vorsätzlicher Körperverletzung im Amt aus. Nebenklagevertreter Michael Fürst schloss sich ihrem Antrag an. Verteidiger Uwe Budäus forderte eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichts stellte.

Im ersten Prozess in Aichach, der überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte, hatte der Lehrer nach Angaben von Gerichtsdirektor Gockel eine ausdrückliche Entschuldigung vermieden. Diese holte er gestern nach. Er sagte: „Es tut mir furchtbar leid. Ich werde es nie wieder tun.“ Das Urteil nahm der Angeklagte sichtlich erleichtert auf. Auch er befindet sich nach wie vor in Therapie. Dem Richter zufolge hat er dem Mädchen bereits Schmerzensgeld bezahlt.

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