63-Jähriger bietet 15-Jährige wie Ware im Netz an
Die Sex-Geschäfte eines 63-Jährigen mit einer 15-Jährigen haben am Montag das Amtsgericht Rastatt beschäftigt. Über ein Internet-Sexportal hatte er ihre Dienste angeboten.
Zum Schutz der Jugendlichen und mit Rücksicht auf die Privatsphäre des Angeklagten schloss die Richterin zu Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit aus. Anschließend befragte das Gericht die Beteiligten und geladene Zeugen.
Prozess in Rastatt: Der Angeklagte ist geständig
Zum Prozessautakt betonte der Angeklagte noch vor Ausschluss der Öffentlichkeit, dass er nicht in die Ecke der Pädophilie gestellt werden wolle. "Das ist nicht korrekt", sagte er. So habe er zuvor eine langjährige Beziehung zu einer 15 Jahre älteren Frau unterhalten, sagte der aus Norddeutschland stammende Angeklagte.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wirft dem geständigen Mann vor, im Sommer 2014 ein einvernehmliches Verhältnis mit der 15-Jährigen eingegangen sein. Mit Einverständnis des Mädchens habe der Mann Nacktaufnahmen von ihr angefertigt und sie damit über ein Internet-Sexportal angeboten. Insgesamt sechs Treffen listete der Staatsanwalt auf, bei denen die Schülerin gegen Bezahlung Freier bedient haben soll.
Der Bruder des Mädchens hatte sich als Freier ausgegeben
Mit dem Geld soll sich das "Paar" die gemeinsame Flucht nach Süddeutschland finanziert haben. Auf einem Campingplatz bei Rastatt wurde der Angeklagte im September 2014 von der Polizei festgenommen: Der Bruder des Mädchens hatte sich als Freier ausgegeben und ein Treffen vereinbart. dpa/lsw
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