Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. A5 bei Bruchsal: Keine Rettungsgasse: Polizei fordert 23.000 Euro Bußgeld

A5 bei Bruchsal
08.03.2019

Keine Rettungsgasse: Polizei fordert 23.000 Euro Bußgeld

So soll es sein: Verkehrsteilnehmer haben vor einer Unfallstelle auf der Autobahn A2 vor dem Kreuz Buchholz eine Rettungsgasse gebildet.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbol)

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, gefährdet schlimmstenfalls das Leben von Verletzten. Nach einem Unfall wird es jetzt teuer: Die Polizei bittet mehr als 100 Autofahrer zur Kasse.

Nach einem schweren Unfall auf der Autobahn 5 in der Nähe von Bruchsal bei Karlsruhe hat die Polizei gegen zahlreiche Fahrer durchgegriffen, die keine Rettungsgasse gebildet hatten. Mehr als 100 Menschen sollen zusammen etwa 23 000 Euro Bußgeld zahlen, wie die Polizei mitteilte.

Eine halbe Stunde lang hatten die Beamten die Strecke in Richtung Heidelberg überwacht. Bei dem Unfall am Donnerstagmittag war der 47 Jahre alte Fahrer eines Lastwagens an einem Stauende auf einen anderen Laster aufgefahren. Der 47-Jährige wurde schwer verletzt und musste von der Feuerwehr aus seinem Fahrzeug befreit werden.

Aufgrund der Vollsperrung bildete sich hinter der Unfallstelle ein Stau von zeitweise mehr als 20 Kilometern Länge. Auf der Gegenfahrbahn entstand laut Angaben der Polizei ein Stau von etwa zwei Kilometern Länge, weil Schaulustige die Rettungsarbeiten beobachten wollten.

Paragraf 11 der Straßenverkehrsordnung verlangt, dass Fahrer auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung eine Rettungsgasse bilden müssen, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fließt oder steht. Bei Missachtung werden 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig. Bei Behinderung (240 Euro), Gefährdung (280 Euro) oder Schaden (320 Euro) kommt ein Monat Fahrverbot hinzu. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.