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Jameda-Prozess
20.02.2018

Ärztin klagt erfolgreich auf Löschung aus Ärztebewertungsportal

Das Bewertungsportal Jameda muss die Daten der Kölner Hautärztin Astrid Eichhorn vollständig löschen.
Foto: Anika von Greve-Dierfeld, dpa

Bewertungsportale wie Jameda sind nützlich für Patienten, aber für manchen Mediziner ein Ärgernis. Eine Dermatologin zog nun wegen schlechter Bewertungen vor Gericht - mit Erfolg.

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das Grundrecht der Frau auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, sagten die BGH-Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Entscheidung könnte auch andere Bewertungsportale betreffen.

Jameda habe die für Bewertungsportale gebotene Neutralität verlassen, weil es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige. Jameda muss seine Werbeanzeigen nun grundlegend verändern. 

Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort gegen Geld für sich werben - auch auf dem Profil nicht zahlender Ärzte. Die zahlenden Mediziner sind auf ihrem Profil hingegen vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt. Das sei unfair, sagte die Medizinerin und bekam nun Recht: Ihr Profil muss komplett aus dem Verzeichnis verschwinden. (dpa)

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