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Winnenden
27.07.2016

Amoklauf von Winnenden: Mutter des Täters haftet nicht für Schaden

Sieben Jahre ist es her, dass ein Schüler an einer Realschule im baden-württembergischen Winnenden Amok lief und 15 Menschen tötete.
Foto: Sebastian Kahnert/Archiv (dpa)

15 Menschen hat Tim K. bei seinem Amoklauf 2009 in Winnenden getötet. Seine Mutter muss für den Schaden der Bluttat endgültig nicht mithaften, wie nun entschieden wurde.

Hat die Mutter von Tim K. ihre Aufsichtspflicht verletzt? Diese Frage wurde nach dem Amoklauf von Winnenden im März 2009 lange diskutiert. Nun ist erneut eine Entscheidung gefallen. Die Mutter des Amokläufers haftet nicht.

Ein klagender Sozialversicherungsträger nahm seine Berufung gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 zurück, wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Mittwoch mitteilte. Das OLG hatte den Kläger zuvor auf die fehlende Erfolgsaussicht seiner Berufung hingewiesen.

Der damals 17-jährige Tim K. hatte im März 2009 mit der Pistole seines Vaters 15 Menschen erschossen und anschließend sich selbst getötet. Der Vater wurde später zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, weil er die Waffe nicht ordnungsgemäß weggesperrt hatte, und muss deshalb nach einer weiteren Entscheidung auch grundsätzlich für den Schaden haften.

Amoklauf von Winnenden: Mutter wusste nicht von Waffe im Schlafzimmerschrank

Laut OLG konnte dagegen der Mutter keine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden. Sie habe vor dem Amoklauf nicht gewusst, dass ihr Mann die spätere Tatwaffe, eine Pistole, im Schlafzimmerschrank versteckt hatte. Zudem seien im Prozess keine Anhaltspunkte ersichtlich geworden, die zu einer erhöhten Aufsichtspflicht über den zum Tatzeitpunkt fast volljährigen Tim K. führten, teilte das Gericht zur Begründung weiter mit. afp/AZ

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