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  3. Missbrauchs-Prozess: Anklage fordert Freispruch für Erzbischof aus Lyon

Missbrauchs-Prozess
10.01.2019

Anklage fordert Freispruch für Erzbischof aus Lyon

Philippe Barbarin, Erzbischof von Lyon, muss sich wegen Vertuschung sexueller Übergriffe vor Gericht verantworten.
Foto: Giorgio Onorati, dpa (Symbol)

Der Erzbischof von Lyon wurde wegen der Vertuschung von Missbrauchsfällen angeklagt. Doch auch die Staatsanwaltschaft plädiert am letzten Prozesstag auf Freispruch.

Im aktuellen Pozess gegen den Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin, beantragte die Anklage einen Freispruch. "Ein Teil der Tatbestände ist verjährt, und für diejenigen, die nicht verjährt sind, wurden keine Strafstaaten festgestellt", erklärte die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Senders France Info am Mittwoch in Lyon. Kardinal Philippe Barbarin sowie fünf weiteren Geistlichen wird zur Last gelegt, die Missbrauchsvorwürfe gegen einen Priester nicht weiter verfolgt zu haben. In den 1980er Jahren soll dieser Dutzende Kinder missbraucht haben.

Opferverein erwirkt Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Erzbischof

Das Verfahren gegen den Erzbischof wurde bereits 2016 eingestellt. Ein Opferverein hatte jedoch erwirkt, dass das Verfahren erneut aufgenommen wurde. Innerhalb der drei Verhandlungstage hatten auch Missbrauchsopfer ausgsagt. Eines der mutmaßlichen Opfer, Alexandre Dussot Hezez, erklärte vorab dem Sender France Info: "Endlich werden wir die Wahrheit über einen Mechanismus des Schweigens erfahren." Die Verteidiger des Erzbischofs sprachen in den Medien hingegen von einem Schauprozess.

Erzbischof von Lyon weißt Vorwürfe von sich

Im Porzes wies der angeklagte Erzbischof von Lyon jedoch sämtliche Vorwürfe zurück. "Ich habe nie versucht, diese schrecklichen Taten zu verbergen, geschweige denn sie zu vertuschen", teilte der französische Kardinal Philippe Barbarin beim Auftakt des Prozesses am Montag in Lyon laut France Info mit. Umgeben von Anwälten erschien Barbarin Montagmorgen im Gericht. "Ich werde mich der Justiz stellen", hatte er angekündigt.

Gleich zu Beginn des Prozesses versuchten die Anwälte der Verteidigung, das Verfahren wegen eines Formfehlers einstellen zu lassen, wie France Info berichtete. Die Anhörungen fanden bis zum vergangen Mittwoch statt, ein Urteil steht allerdings bislang noch aus. (dpa)

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