Anklage wirft Verdächtigem Missbrauch in 293 Fällen vor
Der 56-jährige Dauercamper soll jahrelang Kinder missbraucht und vergewaltigt haben. Die Anklageschrift führt 22 Opfer auf.
Nach dem massenhaften Missbrauch auf einem Campingplatz in Lügde werden dem Hauptverdächtigen von der Staatsanwaltschaft in der Anklage 293 Fälle vorgeworfen. Das teilte das Landgericht Detmold am Freitag mit.
Demnach soll sich der 56-Jährige unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Besitzes von kinderpornografischen Schriften verantworten.
Missbrauchsfälle von Lügde: Angeklagter soll zehn Kinder vergewaltigt haben
Die Taten sollen im Sommer 1998 und seit Anfang des Jahres 2008 bis Dezember 2018 auf dem Campingplatz begangen worden sein, so das Gericht. Die Anklageschrift führe 22 Opfer auf, die zum Zeitpunkt der Taten alle minderjährig gewesen seien. Außerdem soll der Mann laut Anklage im Dezember 2018 im Besitz von 879 Bild- und Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt gewesen sein.
In 226 Fällen wird dem 56-Jährigen vorgeworfen, zehn Kinder vergewaltigt zu haben. In einem Fall soll er zwei Kinder veranlasst haben, sexuelle Handlungen aneinander vorzunehmen.
Komplize soll Angeklagten zum Missbrauch aufgefordert haben
Ein Komplize (49) des Mannes aus Stade ist mitangeklagt, weil er unter anderem in mindestens vier Fällen an Webcam-Übertragungen des Dauercampers teilgenommen haben soll. Teilweise soll er den Hauptverdächtigen vorher ausdrücklich zum Missbrauch aufgefordert haben.
Darüber hinaus sollen bei dem Mann aus Stade im Januar 2019 42.719 Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gefunden worden sein.
Die zuständige 3. Strafkammer prüfe gegenwärtig die Zulassung der Anklagen zur Hauptverhandlung, so das Landgericht Detmold.
Missbrauchsfälle von Lügde: Ermittlungen gegen sechs weitere Personen
Außer den beiden Angeklagten sitzt noch ein 34-Jähriger in Untersuchungshaft, der gesondert angeklagt werden soll. Gegen weitere fünf Personen wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, des Besitzes von kinderpornografischem Material oder Strafvereitelung im Amt ermittelt. (dpa)
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