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  3. Anwalt rüffelt die Ermittler: Fall Maddie: Erneut Hinweise nach "Aktenzeichen XY"

Anwalt rüffelt die Ermittler
02.07.2020

Fall Maddie: Erneut Hinweise nach "Aktenzeichen XY"

Im portugiesischen Praia da Luz ist Maddie verschwunden.
Foto: Armando Franca/AP/dpa

Zeugenaufrufe bringen Ermittler im Fall Maddie immer wieder etwas voran. Die Hoffnung auf eine späte Aufklärung bleibt. Nach Beiträgen in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" gingen mehr als 800 Hinweise beim BKA ein, einige davon gelten als weiterführend.

Die Zeugenaufrufe gehen weiter: Zum Fall des vor 13 Jahren verschwundenen Mädchens Maddie McCann haben Fernsehbeiträge seit Anfang Juni mehr als 800 Hinweise gebracht.

Noch während der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" am Mittwochabend kamen nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) weitere 16 Meldungen hinzu. Einige seien jetzt schon als weiterführend für die Ermittlungen zu bezeichnen, sagte BKA-Ermittler Christian Hoppe.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig bestätigte am Donnerstag den Eingang weiterer Hinweise. "Inhaltlich können und wollen wir diese aber noch nicht bewerten", sagte Behördensprecher Hans Christian Wolters. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 43 Jahre alten Deutschen wegen Mordverdachts. Der Mann, der wegen anderer Delikte inhaftiert ist, steht im Verdacht, die dreijährige Britin am 3. Mai 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz entführt zu haben. Auf seine Spur kamen die Ermittler nach eigenen Angaben bereits durch einen Hinweis nach einer ZDF-Sendung zum Fall Maddie im Oktober 2013.

Am 3. Mai 2007 soll der Verdächtige zu "tatrelevanter" Zeit in Praia da Luz mit dem Handy telefoniert haben. Die Fahnder sind daher immer noch auf der Suche nach dem Nutzer einer portugiesischen Handynummer, die am Mittwoch in der ZDF-Sendung eingeblendet wurde. BKA-Ermittler Hoppe appellierte an alle Zuschauer, die bis Juni 2007 Kontakt zu portugiesischen Telefonnummern hatten, in ihren alten Handys, Telefonbüchern oder Rechnungen nach der Nummer zu suchen. Auf Nachfrage wollte er sich nicht dazu äußern, ob die vorliegenden Indizien gegen den 43-Jährigen bereits für eine Anklage ausreichen. Ein Ansatz für weitere Ermittlungen könnte die Aufladung der Prepaid-Karte in Portugal sein, hieß es am Abend.

Derweil kritisierte der Anwalt des Verdächtigen die ermittelnde Staatsanwaltschaft Braunschweig nach der Sendung scharf. "Die Staatsanwaltschaft hat sich offensichtlich auf unseren Mandanten eingeschossen und probiert nun auf Biegen und Brechen, ihre Beweisnot zu beheben", sagte Rechtsanwalt Friedrich Fülscher dem Sender RTL/n-tv. Auf den beweisgestützten Verdacht der Staatsanwaltschaft sei er sehr gespannt. "Ich halte diese Aussage der Staatsanwaltschaft Braunschweig für unheimlich gewagt."

Fülscher verteidigt Christian B. gemeinsam mit dem Hamburger Rechtsanwalt Johann Schwenn. Fülscher sagte, sein Mandant sei völlig anders als in der Öffentlichkeit dargestellt. "Ich erlebe ihn als sehr ruhigen und freundlichen Gesprächspartner." Sein Mandant wolle auf sein Anraten hin weiter keine Angaben zu den Vorwürfen machen.

Derzeit liegt ein Antrag des Verdächtigen auf vorzeitige Haftentlassung beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Denn zwischen den Gerichten in Kiel und Braunschweig bestehen unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Strafvollstreckungskammer örtlich zuständig ist. Noch sei dazu keine Entscheidung vom BGH bekannt, sagte eine Braunschweiger Gerichtssprecherin am Donnerstag.

Als Maddie verschwand, war der heute verdächtige Mann 30 Jahre alt. Er hielt sich zwischen 1995 und 2007 regelmäßig in der Region auf. Sowohl in Deutschland als auch Portugal wurde er mehrmals straffällig. Laut "Spiegel" weist sein Strafregister 17 Einträge auf.

Für die Polizei in Großbritannien gilt Maddie weiterhin als vermisst. Die Annahme der deutschen Ermittler, dass sie nicht mehr am Leben ist, hatte dort viel Aufsehen und Verwirrung hervorgerufen. Zahlreiche Medien hatten daraufhin spekuliert, in Deutschland müssten eindeutige Beweise für Madeleines Tod vorliegen.

© dpa-infocom, dpa:200702-99-642150/4 (dpa)

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