Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Arbeitsgericht Darmstadt: Kein Job, weil zu dick: Bewerberin klagt

Arbeitsgericht Darmstadt
12.06.2014

Kein Job, weil zu dick: Bewerberin klagt

Abgelehnt, weil sie zu viele Kilos auf die Waage bringt? Eine 42 Jahre alte Frau zieht vor das Arbeitsgericht Darmstadt.
Foto: Peter Endig/Symbolbild (dpa)

Eine 42-jährige Frau hat sich um einen Führungsposten beworben. Angeblich wurde sie abgelehnt, weil sie zu dick sei. Nun klagt die Frau und verlangt eine hohe Entschädigungssumme.

Weil sie von einem Arbeitgeber als angeblich zu dick abgelehnt wurde, ist eine 42 Jahre alte Frau in Darmstadt vors Arbeitsgericht gezogen. Sie hat den Arbeitnehmer verklagt. Die Frau hatte sich für einen Führungsposten beworben, wurde aber offenbar wegen ihrer Körperfülle nicht genommen. Die Klägerin fordert nun 30.000 Entschädigung.

Zu dick für Job? Frau verklagt Arbeitgeber

Der Anwalt der 42-Jährigen, Klaus Michael Alenfelder, ist überzeugt, dass die Ablehnung gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Seine Mandantin habe die Kleidergröße 42. Der Prozess ist am Donnerstag (11.45 Uhr) angesetzt. Ein Gütetermin war gescheitert. Die Klägerin wird vor Gericht erwartet. Die Frau hatte sich im vergangenen Jahr bei einer Organisation aus dem Gesundheitsbereich beworben, wurde nach einem Vorstellungsgespräch dann aber nicht genommen.

Klägerin fühlt sich wegen Körpergewichts diskriminiert

Diskriminierungen bei der Stellenbesetzung sollen durch anonymisierte Bewerbungen ohne Angabe des Namens, Alters und Geschlechts zwar verhindert werden. Trotzdem werden vor allem übergewichtige Menschen nach Ansicht des Vereins Dicke bei der Jobsuche benachteiligt. "Die soziale Stigmatisierung bei der Arbeitssuche ist gegeben, aber sie ist schwer nachzuweisen", sagte die Vereinsvorsitzende Gisela Enders im dpa-Interview. "Meistens werden Menschen ja allein schon wegen ihres Fotos aussortiert." Bei anonymen Bewerbungen sei das nicht anders, da finde "die Aussortierung mit dem Auge" nach dem Bewerbungsgespräch statt.

Nicht nur aus diesem Grund begrüßt der Verein einen anstehenden Prozess in Darmstadt um eine erfolglose Bewerberin, die sich wegen ihres Körpergewichts diskriminiert fühlt. dpa/AZ

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.