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  3. Missbrauch: Australischer Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

Missbrauch
13.03.2019

Australischer Kardinal Pell zu sechs Jahren Haft verurteilt

Kardinal George Pell ist der höchstrangige Geistliche in der Geschichte der katholischen Kirche, der jemals wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde.
Foto: Erik Anderson/AAP, dpa

Als Finanzchef war Kardinal Pell die Nummer drei des Vatikans. Wegen des sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben wurde der 77-Jährige nun verurteilt.

Der ehemalige Finanzchef des Vatikans, Kardinal George Pell, ist wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Melbourne gab das Strafmaß gegen den 77-jährigen Australier am Mittwoch bekannt. Damit blieb der Vorsitzende Richter Peter Kidd deutlich unter der möglichen Höchststrafe von 50 Jahren. Pell bestreitet alle Vorwürfe. Der ehemalige Vertraute von Papst Franziskus geht gegen das Urteil in Berufung. 

Der Kurienkardinal war bereits im Dezember von einem Geschworenengericht für schuldig befunden worden, in den 1990er Jahren zwei damals 13 Jahre alte Chorknaben missbraucht zu haben. Zu jener Zeit war Pell Erzbischof der australischen Millionenmetropole. Er ist der bislang ranghöchste katholische Geistliche, der wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt wurde. Der Berufungsprozess wird vermutlich im Juni beginnen.

Das Alter des Kardinals wirkte strafmildernd 

Strafmindernd wertete Richter Kidd unter anderem Pells Alter, seine Gesundheit und seine Lebensleistung. Der Kardinal nahm das Urteil ohne besondere Regung zur Kenntnis. Insgesamt wurde er in fünf Punkten für schuldig befunden. Am schlimmsten wertete Richter Kidd, dass der Geistliche einen der beiden Jungen nach einem Sonntagsgottesdienst Ende 1996 in der Sakristei zum Oralsex gezwungen habe. Damit habe er seine Macht missbraucht und Vertrauen gebrochen. Kidd sprach von "atemberaubender Arroganz".

Als Finanzchef war der Australier praktisch die Nummer drei des Vatikans. Pell gehörte auch zu den engsten Beratern des Papstes. Wegen der Vorwürfe ließ er sich 2017 beurlauben. Offiziell war er als Finanzchef jedoch noch bis Februar im Amt. Die Verteidigung hofft im Berufungsprozess auf Freispruch. An diesem Mittwoch beschäftigt sich die Deutsche Botschaftskonferenz mit dem Thema Missbrauch.

Der Vatikan hatte kurz nach der Veröffentlichung des Urteils erklärt, auf sofortige Konsequenzen gegen Pell zu verzichten. Der Kirchenstaat will das Berufungsverfahren abwarten. Pell habe "das Recht, sich bis in die letzte Instanz zu verteidigen", hatte Papstsprecher Alessandro Gisotti erklärt. Pell ist also immer noch Priester und Kardinal. Der Vatikan hat jedoch ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Wie die Kirche mit dem Fall umgeht, ist noch nicht entschieden 

Der Fall wird nun von der Kongregation für die Glaubenslehre geprüft, einer Zentralbehörde der römisch-katholischen Kirche. Im Fall von Missbrauchsvorwürfen kann sie Untersuchungen einleiten, die im äußersten Fall zum Ausschluss eines Beschuldigten aus dem Priesterstand führen können. Dies ist die Höchststrafe in der katholischen Kirche.

Wegen weltweiter Missbrauchsskandale steht Papst Franziskus derzeit stark unter Druck, hart gegen Täter in den eigenen Reihen vorzugehen. Ein historisches Gipfeltreffen im Vatikan mit den Spitzen der Bischofskonferenzen der Welt ging Ende Februar allerdings ohne konkrete Maßnahmen zu Ende. (dpa)

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