
Raser müssen jetzt mit deutlich härteren Strafen rechnen

Die Debatte war nach tödlichen Unfällen bei illegalen Autorennen neu entfacht. Jetzt handelte die Große Koalition. Rasern drohen nun lange Haftstrafen.
Rasern geht es künftig an den Kragen. Sowohl die Veranstalter als auch die Teilnehmer an illegalen Autorennen müssen mit deutlich härteren Strafen als bisher rechnen. Ihnen drohen hohe Geldstrafen oder bis zu zwei Jahren Gefängnis.
Neuer Strafbestand: "Verbotene Autorennen"
Wird bei einem illegalen Rennen ein Mensch getötet oder schwer verletzt, kann sogar eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Kurz vor Ende der Legislaturperiode einigten sich die Experten der Großen Koalition darauf, den neuen Straftatbestand "Verbotene Autorennen" ins Strafgesetzbuch einzufügen, nachdem bei derartigen illegalen Raserfahrten, die auch schon innerhalb von geschlossenen Ortschaften ausgetragen worden waren, mehrere Menschen getötet wurden. Der Rechtsausschuss des Bundestags stimmte dem Antrag von CDU/CSU und SPD am Mittwoch zu, damit steht einer Verabschiedung am heutigen Donnerstag nichts mehr im Wege.
Der Verkehrsexperte der Unionsfraktion, Ulrich Lange aus Nördlingen im Kreis Donau-Ries, begrüßte gegenüber unserer Zeitung die Neuregelung. "Damit reagieren wir auf die alarmierende Zunahme solcher Ereignisse in jüngster Zeit." Die Koalition setze "ein klares Zeichen der Abschreckung". Man hoffe, "dass auch der letzte Raser nun kapiert hat, um was es geht". Vorfälle wie in Köln, Berlin oder kürzlich in Mönchengladbach dürften sich nicht wiederholen.
Mit mindestens 90 Stundenkilometer durch die Stadt
Dort war erst vor wenigen Tagen ein unbeteiligter 38-jähriger Fußgänger von einem 28-jährigen Autofahrer, der sich an einem illegalen Autorennen beteiligt hatte und mit mindestens 90 Stundenkilometern durch die Stadt gerast war, überfahren worden.
Bislang galten derartige Rennen lediglich als "verbotene Form übermäßiger Straßennutzung", die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde. In der Regel gab es ein Bußgeld von 400 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, Veranstalter mussten 500 Euro bezahlen.
Zwei Raser wurden wegen Mords verurteilt
Bei Todesfällen hatten Gerichte bislang sehr unterschiedlich entschieden. Das Kölner Landgericht verurteilte im April 2015 zwei Raser wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen, die wegen günstiger Sozialprognosen aber zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dagegen verurteilte das Berliner Landgericht im Februar dieses Jahres zwei Raser im Alter von 25 und 28 Jahren wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Durch die jetzt beschlossene Gesetzesänderung wird die Teilnahme an einem illegalen Autorennen in jedem Fall als ein Verbrechen eingestuft, was deutlich härtere Strafen zur Folge hat. Allerdings dürfte als Folge der Verschärfung nach Ansicht von Experten eine Verurteilung wegen Mordes nicht mehr infrage kommen, weiterhin jedoch wegen Totschlags.
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