Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Schäden durch Blindgänger: BGH verkündet Urteil zu Haftungsfragen nach Bombenexplosion

Schäden durch Blindgänger
05.07.2019

BGH verkündet Urteil zu Haftungsfragen nach Bombenexplosion

Der Bundesgerichtshof urteilt über Haftungsfragen bei Blindgänger-Explosionen.
Foto: Christoph Schmidt (dpa)

Wer haftet, wenn durch eine explodierende Weltkriegsbombe Schäden auftreten? Der Bundesgerichtshof will darüber am Freitag urteilen. Es geht um einen konkreten Fall.

Fünfeinhalb Jahre nach der verheerenden Explosion einer Fliegerbombe in Euskirchen im Rheinland entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) heute über Haftungsfragen.

Der Blindgänger war Anfang 2014 beim Zerkleinern von Bauschutt auf dem Gelände eines Recyclinghofs detoniert. Ein Arbeiter starb, 13 Menschen wurden verletzt. Die Druckwelle richtete noch 400 Meter weiter Schäden an. Zwei Gebäudeversicherer wollen erreichen, dass der Recyclingunternehmer dafür bezahlen muss. Gestritten wird um einen Betrag von mehr als einer Million Euro. (Az. V ZR 96/18 u.a.)

Bisher hatten die Klagen keinen Erfolg. Auch die Karlsruher Richter schienen in der Verhandlung im Mai nicht davon überzeugt zu sein, dass dem Mann etwas vorzuwerfen ist. Es sei wohl eher Zufall gewesen, dass die im Schutt verborgene Bombe auf sein Gelände gelangte.

So etwas scheint sehr, sehr selten vorzukommen. Normalerweise werden Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg bei systematischen Suchen rechtzeitig entdeckt und entschärft oder kontrolliert gesprengt. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.