Medienbericht: Immer mehr Patienten beklagen Ärztefehler
Immer mehr Patienten geben an, von Ärzten falsch behandelt worden zu sein. Das liegt laut der Techniker Krankenkasse (TK) am steigenden Rechtsbewusstsein vieler Patienten.
Die Zahl der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler ist bei der Techniker Krankenkasse (TK) im vergangenen Jahr um 26 Prozent auf 4.400 Fälle gestiegen. Dies geht aus einer Erhebung der größten deutschen gesetzlichen Krankenkasse hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe vorliegt. Die TK geht demnach davon aus, dass sich nicht die Ärztefehler häufen - sondern dass das Rechtsbewusstsein vieler Patienten gestiegen ist.
Meiste Ärztefehler werden in Chirurgie vermutet
Es gibt deutliche Abstufungen, was die Menge der Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler in den spezifischen medizinischen Bereichen angeht. Die mit Abstand größte Zahl an vermuteten Ärztefehlern wurde dem Bericht zufolge im Bereich der Chirurgie gemeldet, nämlich 1.372 Fälle. Die zweitmeisten Verdachtsfälle von Ärztefehlern gibt es bei Zahnärzten, wobei die Zahl mit 606 Fällen weniger als die Hälfte der vermuteten Behandlungsfehler der Chirurgie beträgt.
Ein weiterer deutlicher Abstand ist zu verzeichnen, was die übrigen Verdachtsfälle von Ärztefehlern angeht. Bei den Allgemeinmedizinern waren es 382 Fälle, bei Orthopäden 378, die Gynäkologie folgt mit 222 Verdachtsfällen, schließlich Augenärzte mit 155 gemeldeten Fällen von vermuteten Ärztefehlern. Die Techniker Krankenkasse soll dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr 14 Millionen Euro von Ärzten und Kliniken für die Folgekosten nach Behandlungsfehlern zurückgefordert haben.
Behandlungsfehler: Nicht mehr Fehler, aber besseres Rechtsbewusstsein
Den starken Anstieg der Meldungen von Ärztefehlern führt die Techniker Krankenkasse vor allem auf ein größeres Rechtsbewusstsein ihrer Mitglieder zurück. So habe die TK verstärkt über Hilfsangebote bei möglichen Fehlbehandlungen informiert. "Wir gehen fest davon aus, dass sich die Versorgung in den Krankenhäusern und Arztpraxen nicht in diesem Ausmaß verschlechtert hat", sagte der TK-Medizinrechtsexperte Christian Soltau der Funke Mediengruppe.
Nach dem neuen Patientenrechtegesetz sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, ihre Patienten bei möglichen Beratungsfehlern zu unterstützen. Dies kann beispielsweise durch die Finanzierung eines ärztlichen Gutachtens erfolgen. Die TK hat dem Bericht zufolge 2016 insgesamt 1.492 Gutachten über mögliche Ärztefehler für ihre Patienten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erstellen lassen. 61 Fälle wurden vor Gericht verhandelt. dpa/sh
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