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  3. Fall Susanna: Behörden sehen keine Ermittlungsfehler

Fall Susanna
14.06.2018

Behörden sehen keine Ermittlungsfehler

Blumen liegen neben und auf einem Foto von Susanna in der Nähe des Leichenfundortes.
Foto: Boris Roessler, dpa (Archiv)

Im Mordfall Susanna kommen immer mehr Details zu den Ermittlungen ans Licht. Die Behörden in Hessen und Rheinland-Pfalz sehen derweil keine Versäumnisse.

Im Mordfall Susanna sehen weder die hessischen noch die rheinland-pfälzischen Behörden Ermittlungsfehler. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) betonte am Donnerstag in einer Sondersitzung von Innen- und Rechtsausschuss im Wiesbadener Landtag, die hessische Polizei sei bereits kurz nach der Vermissentenmeldung in die Ermittlungen der Mainzer Kollegen eingebunden gewesen.

Im Rechtsausschuss des Mainzer Landtags sagte der Leiter der Abteilung Polizei im rheinland-pfälzischen Innenministerium, Joachim Laux, die Polizei in beiden Ländern habe vertrauensvoll und eng kooperiert.

Susanna wurde am 23. Mai als vermisst gemeldet

Die 14-jährige Susanna aus Mainz war den Ermittlungen zufolge am Abend des 22. Mai oder in der folgenden Nacht in Wiesbaden vergewaltigt und umgebracht worden. Ihre Mutter meldete sie am 23. Mai bei der Mainzer Polizei als vermisst.

Laux berichtete, im Anschluss sei das bei Vermisstenanzeigen übliche Standardprogramm angelaufen. Susanna sei zur Fahndung ausgeschrieben worden, Krankenhäuser seien abtelefoniert worden, der Fall sei in ein bundesweites Fahndungssystem aufgenommen worden.

Eine Öffentlichkeitsfahndung sei weder geboten noch zulässig gewesen

Es gebe keine Zweifel an einer sachgerechten Bearbeitung durch die Mainzer Polizei, sagte Laux. Eine Öffentlichkeitsfahndung sei weder geboten noch zulässig gewesen. Er verwies darauf, dass beim Kommissariat 1 der Kriminaldirektion Mainz 2017 insgesamt 858 Vermisstenmeldungen bearbeitet worden seien, 65 von Kindern und 699 von Jugendlichen. "Weit überwiegend kehren die Betroffenen in ihren gewohnten Lebenskreis zurück und die Maßnahmen werden zurückgenommen."

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Der Präsident des Polizeipräsidiums Mainz, Reiner Hamm, sagte zum Fall Susanna, man sei selbstverständlich in permanentem Austausch mit ihrer Mutter gewesen.

Am 30. Mai übernahm die Polizei in Wiesbaden federführend die Ermittlungen, nachdem Susannas Mutter von einer Bekannten ihrer Tochter eine Mitteilung erhalten hatte, die 14-Jährige sei tot und an einem Bahngleis in Wiesbaden vergraben. Die Leiche wurde am Mittwoch vergangener Woche (6. Juni) tatsächlich nahe einem Bahngleis gefunden.

Ali B. bestritt die Vergewaltigung von Susanna

Als Verdächtiger sitzt der Iraker Ali B. in Untersuchungshaft. Er hatte mit seiner achtköpfigen Familie in einer Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft gelebt. Er gestand bei einer Vernehmung, die 14-Jährige umgebracht zu haben, bestritt jedoch die Vergewaltigung. Der entscheidende Hinweis für die Verhaftung des Irakers war von einem 13-Jährigen gekommen, der ebenfalls in der Wiesbadener Flüchtlingsunterkunft lebte. Dieser sei afghanischer Nationalität, sagte Hessens Innenminister Beuth.

Ali B. war nach der Tat zusammen mit seiner Familie in die kurdischen Autonomiegebiete im Nordirak geflohen und dort festgenommen worden. Kurdische Sicherheitskräfte übergaben ihn am Samstag in der Regionalhauptstadt Erbil an Bundespolizisten, die ihn zurück nach Deutschland brachten.

Die Familie von Ali B. würde gerne wieder nach Deutschland zurückkehren

Nach Ansicht der Bundesregierung handelt es sich bei dem Vorgang um eine Abschiebung aus dem Irak, nicht um eine Auslieferung an Deutschland. Ein offizielles Auslieferungsersuchen sei noch in Vorbereitung gewesen, hieß es aus dem Justizministerium.

Nach seiner Rückkehr nach Deutschland war Ali B. zunächst von der Polizei und dann von einer Richterin vernommen worden. "Er hat ausdrücklich erklärt, dass er keinen Verteidiger möchte", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden. Zuvor hatte Spiegel Online darüber berichtet. Ali B. sei ausführlich über seine Rechte aufgeklärt worden, sagte die Sprecherin. Inzwischen sei ein Pflichtverteidiger bestellt worden.

Die Familie von Ali B. würde derweil gerne wieder aus dem Nordirak nach Deutschland zurückkehren, wie der Bruder dem kurdischen TV-Sender Rudaw sagte. Die Familie danke Deutschland wegen der Aufnahme vor vier Jahren sehr. "Wir hoffen, dass sie die Familie nicht dafür in Haftung nehmen, was eines ihrer Mitglieder getan hat." Der Rundfunksender hr-Info berichtete über das Interview, das in der Stadt Dohuk geführt und am Montag veröffentlicht worden war. (dpa)

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