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26.08.2010

Benaissa bekommt Bewährungsstrafe

Benaissa bekommt Bewährungsstrafe
Foto: DPA

Darmstadt (dpa) - Nach monatelangen Schlagzeilen und vielen Details aus ihrem Intimleben kann Nadja Benaissa das Gericht als freier Mensch verlassen: Die HIV-infizierte No-Angels-Sängerin ist zwar schuldig, weil sie einen Sex-Partner mit dem Aidsvirus angesteckt hat. Aber die 28-Jährige muss nicht ins Gefängnis, denn das Amtsgericht Darmstadt verurteilte sie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss die Popsängerin 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten - in einer Aidseinrichtung.

"Sie hat bedingt vorsätzlich gehandelt, aber nicht absichtlich", sagte Richter Dennis Wacker. Im Strafmaß enthalten ist auch der Fall eines anderen Mannes, der von einer Ansteckung aber verschont blieb. Verteidigung und Nebenklage erklärten, sie wollten das Urteil akzeptieren. Benaissa rollten während der Urteilsbegründung Tränen über die Wangen.

Vor zehn Jahren war sie mit der Castingband No Angels über Nacht berühmt geworden. Ob sie nun noch Mitglied der Popgruppe ist, blieb zunächst unklar. Auf die Frage, ob Benaissa im Dezember mit den anderen drei Frauen die Club-Tournee fortsetze, sagte Bandmanager Khalid Schröder der Nachrichtenagentur dpa: "Dazu möchten wir derzeit noch nichts sagen, wir sind heute nur bei dem Prozessausgang." Nach dem Urteilsspruch zeigte sich die Band laut Schröder "erleichtert". "Die No Angels wünschen allen Betroffenen und deren Familien und natürlich auch Nadja und ihrer Tochter für die Zukunft viel, viel Kraft."

Als strafmildernd wertete Richter Wacker das umfangreiche Geständnis der jungen Mutter und ihre Reue. Benaissa habe zwar den von ihr angesteckten Mann "zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt", dass sie HIV-infiziert sei - auch auf Nachfrage nicht. Allerdings sehe die Künstlerin ihre Fehler nach anfänglichen "erheblichen Defiziten" in ihrem Reifeprozess ein. "Sie hat gelernt." Auch ihre zehn Tage dauernde Untersuchungshaft nach ihrer Festnahme im April 2009 müsse berücksichtigt werden. Dies gelte auch für die Tatsache, dass die Ermittler damals die HIV-Infektion publik gemacht hatten.

Für das Gericht stand die Schuld Benaissas außer Frage. "Die Ansteckung ist der Angeklagten zuzurechnen", sagte Wacker. Dies habe ein Expertengutachten ergeben. Da Benaissa beim ersten Tatvorwurf aus dem Jahr 2000 noch 17 Jahre alt war, stand sie vor einem Jugendschöffengericht. Sie wurde allerdings nach Erwachsenen- Strafrecht verurteilt, da sie, als der Mann sich im Jahr 2004 ansteckte, volljährig war.

Das Gericht zeichnete auch den künstlerischen Weg Benaissas als Mitglied der No Angels nach. Wacker schilderte turbulente Stationen: "Nadja Benaissa hat ein Leben geführt, wie man es sich turbulenter, wechselhafter und unsteter kaum vorstellen kann." Benaissa war in der Pubertät auf die schiefe Bahn geraten und hatte auch Drogenprobleme.

Die 28-Jährige nahm das Strafmaß äußerlich gefasst auf. Als Wacker in seiner einstündigen Begründung dann aber auf Details einging und die Beziehungen zu ihren zahlreichen Liebhabern schilderte, hielt sie sich eine Hand vor das Gesicht, um ihre Tränen zu verbergen.

Nicht alle waren sich beim Strafmaß einig: Die Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Verurteilung. "Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden", teilte der Verein in Bielefeld mit.

Benaissa hatte nach dem Plädoyers am Mittwoch in ihrem Schlusswort noch einmal Einsicht gezeigt: "Ich habe einen riesigen Fehler gemacht", sagte sie. "Es wird mir immer leidtun." Der Mann, den sie ansteckte, trat in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

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