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  3. Berlin: Feuerattacke gegen Obdachlosen - ein Angeklagter verurteilt

Berlin
16.05.2017

Feuerattacke gegen Obdachlosen - ein Angeklagter verurteilt

"U-Bahnhof Schönleinstraße": Hier wurde ein Obdachloser schlafend in Brand gesetzt. Nur durch beherztes Eingreifen wurde das Feuer rechtzeitig gelöscht.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Jugendliche sollen einen Obdachlosen angezündet haben. Nun wurde ein 17-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Im Prozess um eine Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist einer der sieben Angeklagten am Dienstag bereits verurteilt worden. Wegen unterlassener Hilfeleistung seien gegen den 17-Jährigen zwei Wochen Jugendarrest verhängt worden, teilte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts am Dienstag mit. Die Verbüßung sei mit der Untersuchungshaft bereits abgegolten.

Der aus Syrien stammende Flüchtling soll aber noch Freizeitarbeit ableisten. Das Urteil war unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden. Gegen die sechs Hauptangeklagten, die sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen, wird die Verhandlung am Freitag (19. Mai) fortgesetzt.

Obdachlosen angezündet? Weitere Angeklagte weisen Mordvorwurf zurück

Die verbliebenen sechs 16- bis 21-jährigen Flüchtlinge aus Syrien und Libyen sollen laut Anklage bei der Tat in der Heiligen Nacht 2016 im U-Bahnhof Schönleinstraße billigend in Kauf genommen haben, dass der 37-jährige Obdachlose hätte Feuer fangen und verbrennen können. Nur durch das Eingreifen von Fahrgästen sei er unverletzt geblieben.

Mehrere der Hauptangeklagten hatten den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Ein 21-Jähriger gab zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben. Er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Zu keinem Zeitpunkt habe er mögliche tödliche Folgen in Kauf genommen. Der nun verurteilte 17-Jährige hatte zugegeben, nicht geholfen zu haben, als er Feuer sah. dpa

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