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  3. Severino von DSDS: Betrugsvorwurf: DSDS-Sieger Severino muss vor Gericht

Severino von DSDS
18.05.2015

Betrugsvorwurf: DSDS-Sieger Severino muss vor Gericht

DSDS-Gewinner Severino muss wegen Betruges vor Gericht.
Foto: Ingo Wagner/dpa

Am Samstag noch strahlender Sieger auf der Showbühne, nächsten Monat auf der Anklagebank: Severino Seeger, der DSDS 2015 gewonnen hat, muss wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht.

Der diesjährige Gewinner der RTL-Show "Deutschland sucht den Superstar", Severino Seeger, hat Ärger mit der Justiz. Er muss sich demnächst wegen Betruges beim Landgericht Frankfurt/Main verantworten, wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte. Zuerst hatte die Bild über die Vorwürfe berichtet.

Seeger soll Mitglied einer Bande gewesen sein, die vor allem Kreditkartenbetrug an älteren Menschen begangen haben soll. "Ich muss mich dafür verantworten", hatte Seeger der Deutschen Presse-Agentur bereits am Sonntag gesagt. Doch weiter wollte er sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Der 28-Jährige aus dem hessischen Wächtersbach hatte am Samstag das Finale der zwölften DSDS-Staffel gewonnen. Das bedeutet einen Plattenvertrag und eine halbe Million Euro Prämie.

Der Schaden der durch Seeger verübten Taten beläuft sich laut Anklage auf knapp 19.000 Euro, ältestes Opfer sei eine 88-jährige Seniorin gewesen. Nach seiner Festnahme am 19. Dezember 2013 saß er knapp drei Wochen in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen den 28-jährigen beginnt am 2. Juni und soll am 10. Juni abgeschlossen werden.

RTL: Stellungnahme erst nach Urteil

Mehrere Mitglieder der Gruppe wurden bereits zu Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verurteilt. Der Prozess gegen Seeger scheiterte zunächst an der Erkrankung des Richters. Später wurde er in Anbetracht der bevorstehenden Show-Teilnahme auf die Zeit danach verschoben. Die Strafkammer hat zunächst zwei Verhandlungstage vorgesehen.

RTL wollte das Strafverfahren nicht näher kommentieren. "Natürlich werden wir nach Festlegung eines Urteils entsprechend reagieren, aber eben auch erst dann", sagte eine Sendersprecher. "Wer die in Deutschland geltende Regel der Unschuldsvermutung nur halbwegs ernst nimmt, hält sich mit Spekulationen und Vorverurteilungen bis zum bevorstehenden Gerichtsentscheid zurück. Genau daran halten uns, da wir uns eben nicht für die besseren Richter halten, auch wenn manch kritische Beobachter das anders handhaben." AZ/dpa

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