Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Verschärfung soll bald kommen: Bis 320 Euro: Blockierte Rettungsgassen werden richtig teuer

Verschärfung soll bald kommen
08.07.2017

Bis 320 Euro: Blockierte Rettungsgassen werden richtig teuer

Mehr Wunsch als Wirklichkeit: Ein neun Meter langes Banner mit der Aufschrift "Rettungsgasse" über der A5.
Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)

Bei Verkehrsunfällen kommt es darauf an, so schnell wie möglich zu helfen. Doch immer wieder werden Rettungsgassen blockiert. Die Politik diskutiert über höhere Bußgelder.

Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen sollen nach dem schweren Busunglück auf der A9 in Bayern so schnell wie möglich angehoben werden. Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) kündigte im Bundesrat einen neuen Verordnungsentwurf an, der Strafen zwischen 200 und 320 Euro vorsieht.

Nach seinen Worten soll die verschärfte Verordnung dem Bundesrat "kurzfristig" zugeleitet werden. Die Länderkammer könnte die neuen Bußgelder dann auf ihrer nächsten Sitzung am 22. September beschließen.

Bislang drohen Autofahrern nur 20 Euro Strafe, wenn sie nach einem Unfall die Notgasse für Rettungskräfte blockieren. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wollte die Geldbußen ursprünglich auf maximal 115 Euro anheben.

Darüber sollte der Bundesrat heute abstimmen, Dobrindt zog seine Verordnung aber kurzfristig zurück. Nach dem Busunfall auf der A9 mit 18 Toten hatten die Rettungskräfte große Probleme, den Unfallort zu erreichen - deshalb sollten die Strafen noch einmal erhöht werden.

Auch aus den Bundesländern wurde die Forderung laut, das Versperren der Rettungsgasse schärfer zu ahnden als ursprünglich geplant. Der Bundesrat verabschiedete deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller 16 Länder, in dem Geldbußen von mindestens 200 Euro sowie Fahrverbote gefordert werden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärte, von der Frage, wie schnell Rettungskräfte zum Unfallort kommen, hingen Menschenleben ab.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der "Mittelbayerischen Zeitung" (Online), er halte die Gesetze gegen Gaffer und Blockierer von Rettungsgassen auf Autobahnen für ausreichend. Seit Ende Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.

Für höhere Bußgelder aber zeigte sich Maas offen: "Wenn wir noch mehr abschreckende Wirkung brauchen, können wir auch noch darüber nachdenken, die Bußgelder zu erhöhen", sagte der Politiker der Zeitung.

Erst am Donnerstag kam es auf der A59 in Richtung Leverkusen zu einem Unfall in der Rettungsgasse eines Staus, als ein Geländewagen auf ein Abschleppfahrzeug auffuhr. Der Fahrer des SUV hatte nach Polizeiangaben vom Freitag die Rettungsgasse verbotenerweise genutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Er folgte dabei dem Abschleppdienst, der unterwegs zu einem Unfall war, bei dem es auch einen Verletzten gab. Der SUV-Fahrer musste seinen Führerschein abgeben, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wird gegen ihn ermittelt.

Entschließungsantrag des Bundesrats

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.