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  3. "Schmähgedicht": Böhmermann gegen Merkel: Regierung will Kritik nicht wiederholen

"Schmähgedicht"
12.04.2019

Böhmermann gegen Merkel: Regierung will Kritik nicht wiederholen

Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel. Die Nachricht hatte vor knapp zwei Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Am Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung statt.
Foto: Oliver Berg, dpa

Die Bundesregierung will die Kritik von Angela Merkel am umstrittenen Gedicht von Böhmermann wohl nicht mehr wiederholen. Dieser klagte vor dem Verwaltungsgericht.

Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel. Die Nachricht hatte vor knapp zwei Wochen für Schlagzeilen gesorgt. Am Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Dann soll ein Urteil fallen. Jetzt soll die Bundesregierung dem Satiriker Medienberichten zufolge zugesichert haben, dass die Kanzlerin ihre Kritik an dem "Schmähgedicht" nicht mehr wiederholen möchte. Das gehe auf Informationen des Tagesspiegels zuürck.

In dem Streit vor dem Verwaltungsgericht geht es nicht mehr um den eigentlichen Text, der sich gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan richtete. Im Mittelpunkt steht die Bewertung des Gedichts im Jahr 2016 durch Merkel, die von "bewusst verletzend" sprach. Sie hatte wenig später nach ihrer ersten Kritik einen Missgriff zugegeben.

Böhmermann-Klage gegen Merkel: Bundesregierung schweigt zum Bericht

Die Bundesregierung wollte den Tagespiegel-Bericht am Donnerstagabend nicht kommentieren. Ein Regierungssprecher bat um Verständnis, "dass sich die Bundesregierung zu anhängigen Verfahren nicht äußert". Das Management Böhmermanns äußerte sich ebenfalls nicht. Dessen Anwalt ließ mitteilen, er sei an seine Schweigepflicht gebunden. Das Verwaltungsgericht war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. 

Dort ist eine Verhandlung für Dienstag (16. April) angesetzt. Laut Gericht will Böhmermann die Äußerung dem Kanzleramt untersagen lassen. Das damals in der ZDF-Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragene Gedicht über Erdogan hatte einen diplomatischen Eklat ausgelöst. 

Böhmermann darf bestimmte Verse des "Schmähgedichts" nicht wiederholen

Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung rechtliche Schritte verlangt. Die Bundesregierung machte den Weg für ein Strafverfahren wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Ermittlungen gegen Böhmermann wegen Beleidigung wurden im Herbst 2016 eingestellt. In einem anderen Verfahren wurde ihm aber untersagt, bestimmte "ehrverletzende" Verse des Gedichts zu wiederholen. (dpa)

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