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  3. Streit mit Erdogan: Böhmermanns Schmähgedicht bleibt teilweise verboten

Streit mit Erdogan
10.02.2017

Böhmermanns Schmähgedicht bleibt teilweise verboten

Im Streit zwischen Erdogan und Jan Böhmermann ist das Urteil gefallen.
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Im Streit zwischen Erdogan und Jan Böhmermann ist das Urteil gefallen.
Foto: Ole Spata/Archiv (dpa)

Im zivilen Rechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und dem türkischen Präsidenten Erdogan ist ein Urteil gefallen: Teile des Schmähgedichts bleiben verboten.

Jan Böhmermann darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes "Schmähkritik" nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. 

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer machte deutlich, dass das Gericht zwischen der Meinungs- und Kunstfreiheit auf der einen und den Persönlichkeitsrechten Erdogans auf der anderen Seite habe abwägen müssen. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung Neo Magazin Royale (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt unter anderem mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. 

Zuvor hatte Böhmermann allerdings ausdrücklich erklärt, anders als Satire sei solch ein "Schmähgedicht" in Deutschland nicht zulässig. Er habe damit den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik zeigen wollen.

Böhmermann beleidigt Erdogan im Schmähgedicht

Die Richterin betonte, dass gerade der Kläger als Staatsoberhaupt sich auch besonders heftige Kritik gefallen lassen müsse. Er müsse aber Beleidigungen oder Beschimpfungen nicht hinnehmen, insbesondere nicht die mit sexueller Komponente im Gedicht. Es würden darüber hinaus nicht nur gegenüber Türken bestehende Vorurteile in dem Beitrag aufgegriffen. Erdogan werde noch unterhalb eines Schweins stehend beschrieben, führte die Richterin aus. Für einen Moslem sei die Verbindung zu einem Schwein besonders verletzend. 

Nach Einschätzung des Gerichts bleibe das Gedicht auch ohne die untersagten Passagen mit der damals von Böhmermann in der Sendung vorgenommenen Einbettung verständlich. Sie setzten sich kritisch mit dem türkischen Präsidenten auseinander. 

Geht der Streit zwischen Erdogan und Böhmermann weiter?

Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte umgehend an, in die nächste Instanz zu gehen. Für ihn hat das Gericht die Kunstfreiheit nicht hinreichend berücksichtigt. 

Bereits im Mai 2016 hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Moderator auch die jetzt untersagten Passagen der "Schmähkritik" nicht mehr wiederholen durfte. Schon damals bezeichnete das Gericht diese Verse als schmähend und ehrverletzend.

Das Schmähgedicht war 2016 einer der größten Skandale. In unserer Bildergalerie sehen Sie weitere Vorfälle, die im vergangenen Jahr für Aufregung sorgten:

Jan Böhmermann sorgte mit seinem Schmähgedicht über Erdogan wohl für den größten Skandal des Jahres.
16 Bilder
Al-Bakr, Böhmermann und Co.: Das waren die Skandale 2016
Foto: Ole Spata (dpa)

dpa/AZ

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