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Ulm
05.04.2019

Brandanschlag auf Ulmer Moschee: Drei Männer müssen in Haft

Die Spuren des Anschlags: Im März 2018 hatten drei Männer eine Brandflasche auf eine Moschee in Ulm geworfen. Sie müssen mehrere Jahre in Haft.
Foto: Ralf Zwiebler, dpa

Mit Brandsätzen gegen eine türkische Moschee wollten junge Kurden ihren Ärger ablassen. Dass dort Menschen schliefen, war den Angeklagten egal - befand der Richter.

Mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und sechs Monaten hat das Schwurgericht am Freitag einen Brandanschlag mit Molotowcocktails auf eine türkische Moschee in der Ulmer Schillerstraße geahndet. Die Taten wurden im März vergangenen Jahres verübt. Verurteilt wurden insgesamt sechs Syrer mit kurdischen Wurzeln zwischen 18 und 27 Jahren aus der Region, drei von ihnen wegen versuchten Mordes mit versuchter Brandstiftung, zwei wegen Beihilfe und einer wegen Verabredung zur Tat.

Alle Angeklagten stammen aus dem von vielen Kurden bewohnten Gebiet rund um die syrische Stadt Afrin, wo zwei Wochen vor dem Anschlag in Ulm eine türkische Militäroffensive stattfand, die Menschenleben kostete und Häuser durch Fliegerangriffe in Schutt und Asche legte. Einer der Angeklagten schilderte bereits am ersten Verhandlungstag, dass sich mehrere Kurden am Abend des Brandanschlags zu einer nicht zugelassenen Demonstration gegen das brutale Vorgehen des türkischen Militärs am Ulmer Hauptbahnhof verabredet hatten, um die Zuggleise zu besetzen. Ein herannahender Zug konnte nur mühsam abbremsen und in letzter Minute ein Blutbad verhindern. Die demonstrierenden Kurden wurden vorläufig festgenommen, von der Polizei verhört und am späten Abend wieder entlassen. Einigen genügte die Demo nicht, um die Öffentlichkeit aufzurütteln. „Wir wollten etwas Türkisches verbrennen“, sagte der jüngste Angeklagte vor Gericht aus, der mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten davonkam. So stieß die Gruppe beim nächtlichen Rundgang in der Schillerstraße auf ein mehrstöckiges Wohnhaus, in dem sich auch eine Moschee befindet und eine türkische Fahne an der Hausfassade angebracht ist, die den Kurden ins Auge stach. Dabei handelt es sich um das Gebetshaus der islamischen Religionsgemeinschaft Milli Görüs („Nationale Sicht“), die dem türkischen Staatspräsident Erdogan nahestehen soll.

Brandanschlag in Ulm: Täter nahmen möglichen Tod von Menschen billigend in Kauf

Der Rädelsführer der ganzen Aktion und zwei weitere Aktivisten, die am Freitag zu fünf Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren sowie drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurden, scheiterten mit ihren selbst gebauten Molotowcocktails, mit Benzin gefüllte Bierflaschen, die als Brennfackeln nicht das Glasfenster im Erdgeschoss des Gebäudes zu durchschlagen vermochten. Acht Menschen, darunter der Imam der Moschee, wurden zwischen halb drei und drei Uhr aus dem Schlaf gerissen. Die explodierende Flasche erzeugte vor der Haustür einen Brand, der wenig später gelöscht werden konnte.

Die alarmierten Polizisten erstickten mit Feuerlöschern aus ihren Streifenwagen die Flammen, die an der Fassade des Wohn-, Gebets- und Geschäftshauses in der Nähe des Ehinger Tors züngelten. Kurze Zeit später tauchten von der Löschaktion der Polizisten in dieser kalten Märzwoche 2018 im Internet Bilder auf, die allererste Zeugen mit ihren Handys aufgenommen hatten. Für die polizeilichen Spurensicherer war schnell klar: Hätten die mit Benzin gefüllten Glasflaschen die Scheiben durchschlagen, hätte das Gebäude, in dem freitags bis zu 250 Gläubige beten, ein Raub der Flammen werden können. Todesopfer nicht ausgeschlossen. So blieb es beim Sachschaden, unbestritten der Anklage wegen versuchten Mordes.

Brandflaschen trafen im März 2018 die Moschee in Ulm

Zunächst war die Kurdengruppe größer, aber einigen wurde es offensichtlich zu mulmig, sie setzten sich noch vor der Molotow-Attacke ab. Die verbliebenen Brandstifter und ihre Gehilfen verließen auch den Tatort, nachdem ihr Ziel misslang, den Brandbeschleuniger ins Haus zu werfen. Todesopfer hätten die Angeklagten bei ihrer Tat billigend in Kauf genommen, weswegen nicht nur von einer gemeinschaftlichen versuchten Brandstiftung, sondern auch von einem versuchten Mord auszugehen sei, betonte der Gerichtsvorsitzende in seiner ausführlichen Urteilsbegründung.

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Der Staatsanwalt hatte am Prozesstag zuvor in seinem Plädoyer Freiheitsstrafen von bis zu sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidiger kritisierten die Anklage: Die Brandstiftung in der Moschee sei eine Dummheit, aber kein Mordversuch gewesen. Die Angeklagten seien wegen des türkischen Einmarsches in der mehrheitlich von Kurden bewohnten nordsyrischen Stadt Afrin emotional aufgewühlt gewesen und hätten sich zu dieser Aktion hinreißen lassen. Sie hätten nicht gewusst, dass jemand in dem Gebäude wohnte, weil die Fenster alle dunkel waren.

Ein Angeklagter hatte in der Beweisaufnahme auch betont, es sei nicht um die Moschee gegangen. „Wir sind doch selbst Muslime, wir sind doch keine Terroristen. Wir wollten etwas Türkisches verbrennen.“ Wobei er sich auf das Schild mit einer türkischen Fahne an der Hausfassade bezog. Übrigens gab es zu diesem Zeitpunkt im März 2018, nach der türkischen Militäroffensive, auch auf andere Moscheen und türkische Vereinsräume in Deutschland Anschläge.

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