Bringt ein Rechtsstreit das Aus für "Trallari trallahey tralla hoppsasa"?
Ein deutsch-schwedischer Streit um Pippi Langstrumpf landet vor Gericht. Worum es geht? Mal wieder ums liebe Geld.
Also gut, Pippi Langstrumpf ist natürlich Schwedin. Das müssen wir einräumen. Aber irgendwie ist die fröhliche Anarchistin Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf, so ihr voller Name, im Laufe der Jahrzehnte auch Teil unseres Lebens geworden. Zumal die gleichnamige erfolgreiche Fernsehserie ja schließlich eine schwedisch-deutsche Koproduktion war.
Doch nun gibt es Ärger. Der deutsche Autor Wolfgang Franke hatte einst – unter anderem – aus dem schwedischen „Här kommer Pippi Långstrump, tjolahopp tjolahej tjolahoppsan-sa“ das deutsche „Hey – Pippi Langstrumpf, trallari trallahey tralla hoppsasa“ gemacht. Angeblich ohne Einwilligung der schwedischen Verfasserin. Nun wurde die deutsche Version aber sehr erfolgreich und bringt bis heute ordentlich Geld ein.
Was würde Pippi dazu sagen?
Darum hat ein schwedisches Unternehmen, das die Urheberrechte der längst verstorbenen Autorin Astrid Lindgren vertritt, jetzt geklagt. Gegen die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft und die Witwe von Franke. Tochter und Enkel der schwedischen Kinderbuchautorin wollen an den Einnahmen aus dem Lied beteiligt werden. Und siehe da: Das Hamburger Landgericht teilte mit, dass es dieses Ansinnen für angebracht halten könnte.
Ein Urteil steht zwar noch aus. Sollte das Gericht der Klage aber stattgeben, dürfte das Lied vorerst nicht weiterverbreitet werden. Das ist ja unerhört! Wir wollen uns gar nicht ausmalen, was Pippi dazu sagen würde. Na ja, wenigstens kann uns niemand verbieten, den – möglicherweise illegalen – Ohrwurm den Rest des Tages vor uns hinzusingen. Trallari trallahey tralla hoppsasa ...
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