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  3. Anschlag auf Synagoge: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Attentäter von Halle an

Anschlag auf Synagoge
17.04.2020

Bundesanwaltschaft klagt mutmaßlichen Attentäter von Halle an

Auf einer Demonstration in Halle wird nach dem rechtsextremen Anschlag Solidarität gezeigt.
Foto: Hendrik Schmidt, dpa

Stephan B. wollte laut Anklage in der Synagoge von Halle Juden töten, zwei Menschen starben. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen den antisemitischen Attentäter von Halle erhoben. Wie das Oberlandesgericht Naumburg am Freitag bestätigte, ist die Anklage dort eingegangen. Details zur Anklage wurden zunächst nicht genannt. Im nächsten Schritt habe die Verteidigung in einem Zwischenverfahren Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte Gerichtssprecher Henning Haberland. Zuvor hatten Mitteldeutsche Zeitung und der MDR über den Eingang der Anklage berichtet. 

Bundesanwaltschaft: An Jom Kippur wollte Stephan B. die Synagoge in Halle stürmen

Der zur Tatzeit 27-jährige Stephan B. hatte vor rund einem halben Jahr versucht, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur mit Waffengewalt eine voll besetzte Synagoge in der Saalestadt zu stürmen.  Als B. an der Synagogentür scheiterte, erschoss er erst eine 40 Jahre alte Passantin und dann in einem nahen Dönerimbiss einen 20 Jahre alten Kunden. Andere Opfer wurden verletzt. Manche konnten nur knapp entkommen. Dabei filmte B. die Tat und übertrug alles ins Internet.

Der Attentäter war mit mehreren Schusswaffen und Sprengsätzen bewaffnet zu der Synagoge gefahren. Trotz mehrerer Anläufe gelang es ihm aber nicht, die verschlossenen Türen zum Gelände der Synagoge gewaltsam zu öffnen. 

Der Attentäter wollte Menschen mit ausländischen Wurzeln töten

Die Passantin hatte ihn auf sein Verhalten angesprochen - und bezahlte dafür mit dem Leben. Aus Frust über den fehlgeschlagenen Angriff hatte B. beschlossen, stattdessen Menschen mit ausländischen Wurzeln zu töten. Das Todesopfer im Dönerimbiss war ein Deutscher. Nach dem ersten Schuss hatte der junge Mann noch gelebt; aber B. kehrte mit einer anderen Waffe zurück und tötete ihn mit mehreren Schüssen.

Auf der Flucht hatte sich B. mit der Polizei einen Schusswechsel geliefert und weitere Menschen verletzt, ehe er überwältigt wurde. Er hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Nach den Erkenntnissen der Ermittler war er ein Einzelgänger, der zurückgezogen und ohne Freunde bei seiner Mutter lebte.

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