Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. USA: Bundesstaat New York verklagt Harvey Weinstein und dessen Firma

USA
12.02.2018

Bundesstaat New York verklagt Harvey Weinstein und dessen Firma

Über hundert Frauen werfen dem Filmproduzenten Harvey Weinstein sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung vor.
Foto: Guillaume Horcajuelo, dpa (Archiv)

Harvey Weinstein soll Mitarbeiterinnen sexuell belästigt oder vergewaltigt haben. Nun hat der US-Bundesstaat New York Klage gegen den Filmproduzenten und dessen Firma eingereicht.

Der US-Bundesstaat New York hat den Filmproduzenten Harvey Weinstein, seinen Bruder Robert und ihre gemeinsame Produktionsfirma wegen jahrelanger Versäumnisse beim Schutz von Mitarbeiterinnen vor sexueller Belästigung verklagt. Die Klage sei das Ergebnis viermonatiger Ermittlungen und vor dem Obersten Gericht des Bezirks New York eingereicht worden, teilte Staatsanwalt Eric Schneiderman am Sonntag mit. Die Klage könnte den geplanten Verkauf der Firma verzögern.

Der Staatsanwaltschaft wirft Geschäftsführung und Verwaltungsrat der Weinstein Company vor, Mitarbeiterinnen trotz zahlreicher Beschwerden nicht durch angemessene Maßnahmen geschützt zu haben und gegen Weinsteins Verhalten vorgegangen zu sein. Die Weinstein Company habe mutmaßlich "wiederholt New Yorker Gesetze gebrochen, indem sie ihre Mitarbeiter nicht vor allgegenwärtiger sexueller Belästigung, Einschüchterung und Diskriminierung" geschützt habe.

Das Unternehmen sowie die beiden Brüder werden laut Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Bürgerrechte, Menschenrechte und des Arbeitsrechts verklagt. Die Klage enthält demnach neue Vorwürfe bezüglich Weinsteins "bösartiger und ausbeuterischer Misshandlung" von Mitarbeitern. Im Zuge der viermonatigen Ermittlungen seien Mitarbeiter, Führungskräfte und Opfer Weinsteins befragt sowie Archive und E-Mails des Unternehmens durchleuchtet worden.

Weinstein soll Mitarbeiterinnen belästigt und bedroht haben

Der Klage zufolge stellte die Produktionsfirma weibliche Angestellte ein, die Weinsteins Sexleben unterstützen sollten. Demnach erhielten sie zur Anleitung Kopien eines Handbuchs, das firmenintern auch "Bibel" genannt wurde.

Laut Staatsanwaltschaft drohte Weinstein mehreren Mitarbeiterinnen oder ihren Angehörigen, sie "umzubringen", und brüstete sich mit engen Kontakten zu Politikern und Geheimdiensten, die sich "um Probleme kümmern" würden. Eine Mitarbeiterin sei extra von London nach New York geflogen, um den Assistentinnen zu erklären, "wie sie sich anziehen und besser riechen", um Weinstein zu gefallen.

Weiteren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge wurden Weinsteins Fahrer in New York und Los Angeles angehalten, immer Kondome und Injektionen gegen Erektionsstörungen im Auto vorzuhalten.

Eine Mitarbeiterin sagte demnach aus, von einem nackt auf dem Bett liegenden Weinstein zum Diktat gerufen worden zu sein. Andere Male habe er sie in Autos ohne ihre Einwilligung im Intimbereich begrapscht. Mehrheitlich weibliche Angestellte mussten zudem auf Anweisung des Chefs Kontakt zu möglichen sexuellen Eroberungen Weinsteins aufnehmen und in seinem Terminkalender Lücken für mögliche Verabredungen lassen.

Staatsanwalt Schneiderman erklärte, er habe die Klage angesichts der laufenden Verkaufsverhandlungen für das kurz vor dem Bankrott stehende Unternehmen eingereicht. Es müsse sichergestellt werden, dass die Opfer entschädigt und Angestellte geschützt werden und dass sich weder Täter noch Mitwisser "unberechtigterweise bereichern" könnten.

Über hundert Frauen werfen Weinstein sexuelle Belästigung vor

Weinsteins Anwalt Ben Brafman, einer der prominentesten Verteidiger in den USA, erklärte, sein Klient habe sich immer für die Karriere von Frauen eingesetzt. Weinsteins Verhalten sei "nicht ohne Fehler gewesen, aber es gab mit Sicherheit keine Kriminalität", erklärte er.

Inzwischen werfen mehr als hundert Frauen Weinstein vor, sie sexuell belästigt oder sogar vergewaltigt zu haben. Weinstein beteuert bis heute, keine sexuelle Gewalt gegen Frauen angewandt zu haben. Er wurde nach Bekanntwerden der Vorwürfe von seiner Produktionsfirma entlassen. Inzwischen soll er sich wegen Sexsucht therapieren lassen. (afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.