Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bushido "schmückte sich mit fremden Federn"

23.03.2010

Bushido "schmückte sich mit fremden Federn"

Bushido «schmückte sich mit fremden Federn»
Foto: DPA

Hamburg (dpa) - Der Berliner Rapper Bushido (31) hat für 13 seiner Songs Teile bei der französischen Band Dark Sanctuary geklaut. Die Gruppe klagte und bekam nun vor dem Hamburger Landgericht Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.

In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss.

Die genaue Höhe des Schadenersatzes ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil.

Bushidos Label ersguterjunge und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".

Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63 000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte.

"Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.

Insgesamt hatte die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an.

Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.