Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Clan-Prozess: Bushido will Clanchef Millionen-Zahlung angeboten haben

Clan-Prozess
16.12.2020

Bushido will Clanchef Millionen-Zahlung angeboten haben

Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, im Gericht.
Foto: dpa (Archivbild)

1,8 Millionen Euro will Rapper Bushido dem Clanchef Arafat geboten haben, um sich von ihm zu trennen. Der pokerte wohl und ließ sich darauf nicht ein.

Der Rapper Bushido hat im Prozess gegen Clanchef Arafat A.-Ch. von einem Angebot in Millionenhöhe gesprochen, um die Trennung von seinem langjährigen Geschäftspartner zu erreichen. Er sei bereit gewesen, Arafat A.-Ch. insgesamt 1,8 Millionen Euro in jährlichen Raten zu je 600 000 Euro zu zahlen, erklärte der Musiker am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. "Ich wollte nichts mehr mit ihm zu tun haben", so der 42-Jährige. Der Clanchef aber sei nicht darauf eingegangen. "Er hat gepokert. Er wusste, er hat mich in der Hand, ist mir körperlich und psychisch überlegen."

Arafat A.-Ch. (Mitte)Ende August in einem Saal des Landgerichts in Berlin.
Foto: dpa (Archivbild)

Der Rapper ist in dem Verfahren gegen insgesamt vier Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie Zeuge und Nebenkläger. Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sei, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Arafat A.-Ch. aufgelöst habe. Der Clanchef habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden bzw. die Beteiligung an dessen Musikgeschäften in Millionenhöhe gefordert. Bushido soll bedroht, beschimpft, in einem Büro eingesperrt und mit einer Wasserflasche sowie einem Stuhl attackiert worden sein.

Bushido: Clanchef habe ihn "psychisch geknickt"

Am elften Tag seiner Zeugenaussage erklärte Bushido weiter, der Clanchef habe ihn "psychisch geknickt". Was ihm im Januar 2018 in dem Büro angetan worden sei, habe ihn "traumatisiert". Seine Ehefrau habe danach Kontakt zum Landeskriminalamt aufgenommen. "Dass sie bei der Polizei war, hatte ich nicht gerafft", so der Rapper. Sie habe im Februar 2018 zudem ein Treffen mit Arafat A.-Ch. eingefädelt. "Sie hat keine Angst." In einem Gespräch, in dem es um ihre geschäftliche Trennung gehen sollte, habe der Clanchef mit Zahlen um sich geworfen. "Er wusste genau die Gesamtsumme aus Schwarzgeldern und offiziellen Zahlungen."

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten als einstigem Musik-Geschäftspartner von Bushido versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor. Der Prozess geht am 6. Januar weiter.  (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.