Wer stiehlt, der fliegt. Doch manchmal fliegen Arbeitnehmer nicht nur, wenn sie Geld aus der Kasse nehmen...
...manchmal entscheiden Arbeitsgerichte auch, dass bei kleinen Verstößen die Kündigungen rechtens waren. Hier eine Chronologie der Bagatell-Kündigungen:
Der jüngste Fall: Eine Pflegerin muss gehen, weil sie sechs Maultaschen eingesteckt hat.
Weil sie für Gäste und den Chef bestimmte Brötchen selbst gegessen haben, hat der Bauernverband Westfalen zwei Sekretärinnen gefeuert.
Der Fall hat für Aufsehen gesorgt und wird nun in höchster Instanz verhandelt: Als Kassiererin Emmy ist die Frau bekannt geworden. Sie wurde entlassen, weil sie...
...zwei Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll.
Eine Abfallentsorgungsfirma kündigte einem Mann fristlos, weil er...
... ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hat. Unverhältnismäßig, entschied das Gericht. Doch seinen Job will der Mann trotzdem nicht zurück, er hat inzwischen etwas anderes gefunden.
Weil er Büromaterial seiner Firma auf Ebay verkauft hatte, wurde ein Servicemonteur entlassen. Zwar konnte der Chef den Diebstahl nicht hundertprozentig beweisen, doch dem Landgericht Köln genügte der schwerwiegende Verdacht.
Eine Metallfirma aus dem Ruhrgebiet wollte einem Mitarbeiter kündigen, weil er sein Handy in der Firma aufgeladen hatte.
Das Unternehmen bezeichnete die Aufladung des Handys als "Stromdiebstahl". Inzwischen ist die Kündigung vom Tisch.
Der Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endete mit einem Vergleich. Das Amtsgericht Heilbronn hob die Kündigung einer Küchenhilfe zwar nicht auf, aber die Klinik wirft ihr nicht länger Diebstahl vor.
Ein süßes Stückchen wurde einer Kuchenverkäuferin zum Verhängnis. Sie hatte einen Bienenstich gegessen und wurde gefeuert. Zurecht bestätigte das Arbeitsrecht, zumal die Frau kein Unrechtsbewusstsein gezeigt habe.
In der Kasse einer Bäckereiverkäuferin aus Friedrichshafen fehlten 1,36 Euro - die Reaktion des Arbeitgeber: Kündigung.
Ein Mann hat Aluminumreste in seinem Betrieb mitgehen lassen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Das Amtsgericht Mainz sah die Kündigung des Mitarbeiters als gerechtfertigt an.
Ein Angestellter eines privaten Postanbieters aus Frankfurt hatte seine privaten Briefe über die Frankiermaschine laufen lassen - und ihm wurde gekündigt.
Zurecht sagte das Landesarbeitsgericht Frankfurt - auch wenn sich der Portobetrag auf weniger als fünf Euro belaufen hatte.
Ob eine Putzfrau aus Berlin ihren Job behalten darf, ist noch fraglich. Der Chef wollte ihr kündigen, weil sie für einen höheren Lohn demonstriert hatte. Er hatte sie im TV gesehen. Nun muss das Arbeitsgericht darüber entscheiden.
Glück hatte ein Bäckereiangestellter: Sein Chef wollte ihn feuern weil er einen Aufstrich der Firma auf sein Brötchen geschmiert hatte.
Geht nicht, sagte das Arbeitsgericht.
Einem 41 Jahre alten Mann wurde gekündigt, weil er einen Elektroroller bei seinem Arbeitgeber für eineinhalb Stunden hatte aufladen lassen. Dadurch waren Stromkosten von 1,8 Cent entstanden.