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Corona-Regeln
25.11.2021

3G in Bus und Bahn: Was Fahrgäste jetzt wissen sollten

Von Mittwoch an gilt in Bussen und Bahnen die 3G-Pflicht.
Foto: Carsten Koall, dpa (Archivbild)

Ab diesem Mittwoch gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln neben der Maskenpflicht auch die 3G-Regel. Wie kontrolliert wird und was Fahrgäste jetzt wissen und beachten sollten.

Wer in einen Bus oder einen Zug einsteigen will, muss vom heutigen Mittwoch an nicht mehr nur an den gültigen Fahrschein und einen Mund-Nasen-Schutz denken: In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab sofort die 3G-Regel. Fahrgäste müssen entweder eine vollständige Corona-Impfung, Genesung oder eine negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Kinder und Schüler sind von 3G in Bus und Bahn ausgenommen

Wer keinen 3G-Nachweis dabei hat, muss den Bus oder die Bahn bei der nächsten Haltestelle verlassen. Falls nötig, können die Kontrolleure auch um Unterstützung durch die Bundespolizei bitten. Grund für die neue Corona-Regel sind die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, das Bundestag und Bundesrat vergangene Woche beschlossen haben.

Auch für Inlandsflüge soll künftig 3G gelten. Ausgenommen sind Taxis. Zudem sind unter Sechsjährige sowie Schülerinnen und Schüler von der Regel befreit, da davon ausgegangen wird, dass sie sich regelmäßig in der Schule testen. Die 3G-Regel ist bis 19. März 2022 befristet.

3G-Regel in Bus und Bahn: Wie laufen die Kontrollen ab?

Verantwortlich dafür, dass die 3G-Nachweise kontrolliert werden, sind die Verkehrsunternehmen. Die haben sich bereits in den vergangenen Tagen auf die neue Regel vorbereitet. "Allein im Fernverkehr sind in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regel Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant", teilte die Deutsche Bahn am Dienstag mit.

Auch die Unternehmen Flixbus und Flixtrain kündigen stichprobenartige Kontrollen beim Einsteigen an. Bei Zügen sollen die 3G-Zertifikate etwa bei der Fahrscheinkontrolle überprüft werden. Flächendeckende Kontrollen sind nicht zu erwarten – wegen des Aufwands und aus Personenschutz. Heftige Auseinandersetzungen zwischen Zugpersonal und Fahrgästen gab es bereits beim Durchsetzen der Maskenpflicht.

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Die Bahn hat auch schon vor der neuen Regel teilweise 3G kontrolliert: In Zügen, die aus Hochrisikogebieten nach Deutschland fuhren. Hier musste das Zugpersonal bereits die Bundespolizei hinzuziehen. Die Gewerkschaften hatten zuletzt betont, dass die 3G-Kontrolle nicht Aufgabe des Zugpersonals sei. Deshalb will die Bahn die Kontrollen durch den betriebseigenen Sicherheitsdienst unterstützen.

Der Fahrgastverband Pro Bahn äußerte Zweifel an der Kontrollierbarkeit der 3G-Regel: "Wer von Hamburg nach Berlin unterwegs ist und kurz nach Hamburg ohne 3G-Nachweis erwischt wird, kann trotzdem fast die ganze Strecke mitfahren", sagte Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Verbands. Im öffentlichen Nahverkehr dürften 3G-Nachweise eher sporadisch kontrolliert werden, ebenso wie die Fahrscheine.

Welche Strafe gibt es bei Verstößen gegen 3G in Bus und Bahn?

Generell gilt: Der Verstoß gegen die 3G-Pflicht ist laut Infektionsschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit. Wie viel die kostet, bestimmt jedes Bundesland selbst. Die Bundesregierung spricht auf ihrer Website jedoch von einer Strafe von "bis zu mehreren tausend Euro".

Ob die Verkehrsbetriebe Strafen verhängen werden, ist bisher nicht bekannt. Zumindest wäre das ihnen möglich, sofern sie 3G in ihre Beförderungsbedingungen aufnehmen. Dann können es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie bei fehlenden Fahrscheinen machen und selbst Strafgelder anordnen. So haben es auch einige Unternehmen mit der Maskenpflicht gemacht, zum Beispiel der Hamburger Verkehrsverbund.

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