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Corona-Krise
21.03.2020

Corona-Pandemie: Auch bei Beerdigungen gibt es Einschränkungen

Das Coronavirus zwingt auch zu Einschränkungen bei der Art und Weise, wie man sich von Toten verabschiedet.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbol)

Kein Weihwasser, ein geschlossener Sarg, Trauerfeiern im Freien: Das Corona-Virus ändert, wie man von Verstorbenen Abschied nimmt. Beispiele aus Baden-Württemberg.

Die Corona-Krise hat auch Folgen für die Art und Weise, wie in Baden-Württemberg Tote beerdigt werden und ihre Angehörigen Abschied nehmen. Die Landesinnung Bestattungsgewerbe hat wegen des Ansteckungsrisikos Empfehlungen an ihre Mitglieder ausgesprochen. "Wir empfehlen, kein Weihwasser oder Erde am Grab zur Verfügung zu stellen - die nimmt ja jeder in die Hand", sagte Geschäftsführer Sebastian Rother. Landesinnungsmeister Frank Friedrichson ergänzte, Trauerfeiern sollten im Freien statt in geschlossenen Räumen stattfinden. Das Abschiednehmen am offenen Sarg sei zudem tabu.

In einer Verordnung, die am Samstag in Kraft getreten ist und dazu beitragen soll, die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen, stellt das Land einige Regeln für Gottesdienste und Bestattungen auf. Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen seien nun grundsätzlich untersagt, heißt es darin. Aber es gibt Ausnahmen. Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen Verbreitung zählen dazu. Auch Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind erlaubt, wenn sie unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn Teilnehmern stattfinden.

Schwäbisch Gmünd: Beerdigungen nur im Freien

Zudem sei es verboten, dass bei Aufbahrungen zum Beispiel in Leichenhallen mehrere Menschen gleichzeitig die Leiche besichtigen, heißt es weiter in der Verordnung des Kultusministeriums.

Zuvor hatten Gemeinden eigene Regeln auf den Weg gebracht. In Schwäbisch Gmünd etwa sollen Trauerfeiern laut der Stadt nur im Freien stattfinden, die Teilnehmer sind nach Angaben der Stadt vom Mittwoch auf den engsten Familienkreis und auf Freunde zu beschränken. In Stuttgart darf "sich eine kleine Trauergemeinde mit maximal zehn Personen" während der Bestattung am Grab oder der Urnenwand zusammenfinden. Die Landeshauptstadt hat auf allen 42 Friedhöfen die Feierhallen geschlossen.

Baden-Württemberg: Infizierte Verstorbene dürfen nicht aufgebahrt werden

Bestatter zählen nach Angaben der Landesinnung seit vergangenem Dienstag zu den Berufen der sogenannten kritischen Infrastruktur. Dazu zählen auch Ärzte, Pfleger und Polizisten. Sie übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben und haben in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder. "Außerdem bekommen wir besser Zugang zu Desinfektionsmitteln - das ist essenziell für uns", erläuterte Friedrichson.

In Baden-Württemberg steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus rasant, 17 infizierte Menschen sind mit Stand Freitagabend bislang gestorben. Sollten Bestatter in Kontakt mit infizierten Verstorbenen kommen, gelten auch dafür strenge Regeln. "Sie sollten in desinfektionsgetränkte Tücher eingewickelt und in einen Sarg gelegt werden, der verschlossen sein muss", sagte Friedrichson.

Die Bestattungsinnung hat 229 Mitgliedsunternehmen, deren wirtschaftliche Weiterentwicklung sie fördern will. Die Innung versteht sich als Berufsstands- und Interessensvertretung.

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