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Kroatien
06.01.2022

Corona-Regeln in Kroatien: Einreiseformular und Abstände am Strand

Kroatien ist derzeit Hochrisikogebiet - für geimpfte und genesene Urlauber hat das allerdings keine allzu großen Auswirkungen mehr.
Foto: Franziska Gabbert, dpa (Archivbild)

Auch in Südeuropa macht sich das Coronavirus wieder breit. Kroatien ist ein warnendes Beispiel dafür. Im Land können auch Ungeimpfte viel erleben. Das sind die Corona-Regeln.

Kroatien bietet Sonne, Strand und Meer. Aber auch das Land an der Adria ist nicht vor den immer wiederkehrenden Corona-Wellen gefeit. Deshalb sind Reisen in das beliebte Urlaubsland, in dem die Wurzeln zahlreicher Bundesbürger liegen, mit besonderen Herausforderungen verbunden. Wir erklären die geltenden Regeln.

Einreise nach Kroatien: Ungeimpfte können Test vorzeigen oder müssen in Quarantäne

Zunächst sind alle Personen aus dem EU-/Schengen-Raum oder den assoziierten Schengen-Ländern willkommen, wenn sie das digitale Covid-Zertifikat der EU vorweisen. Liegt weder eine Impfung noch eine Genesung vor, wird ein höchstens 72 Stunden alter PCR-Test oder ein bis zu 48 Stunden alter Antigentest verlangt. Auch Impf- oder Genesungs-Bescheinigungen sind vorzuzeigen.

Ist nichts davon zur Hand, muss sich die Person nach der Ankunft in Kroatien in Quarantäne begeben. Diese kann mit einem negativen PCR- oder Antigentest, der selbst bezahlt werden muss, beendet werden. Ist eine Testung nicht möglich, so muss die Selbstisolation zehn Tage aufrechterhalten werden, informiert das kroatische Innenministerium.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen kein Covid-Zertifikat mitgeführt werden muss. Dies betrifft Arbeitnehmer und Selbständige, die wichtige Aufgaben erfüllen, wie Gesundheitspersonal, aber auch Grenz- und entsandte Arbeitnehmer und Saisonarbeiter, Schüler, Studenten und Praktikanten, Seeleute und Arbeitnehmer im Verkehrssektor oder Transportdienstleister, wie etwa Lkw-Fahrer, die Waren ins Land transportieren oder auf der Durchreise sind.

Ferner werden aufgelistet: Diplomaten, Mitarbeiter internationaler Organisationen und von diesen eingeladene Personen, deren physische Präsenz erforderlich ist, Reisende mit dringenden familiären oder geschäftlichen Angelegenheiten, dazu zählen auch Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit, Durchreisende mit höchstens zwölf Stunden Aufenthalt und Patienten, die aus dringenden gesundheitlichen Gründen reisen. Diese Personen müssen jedoch glaubwürdige Unterlagen bei sich führen, die ihre Befreiung von Test- und Quarantänepflicht belegen.

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Corona-Regeln in Kroatien: Kinder können von Tests und Quarantäne befreit werden

Auch Kinder unter zwölf Jahren brauchen sich weder testen zu lassen noch sich zu isolieren, wenn ein sie begleitender Elternteil oder Erziehungsberechtigter das Covid-Zertifikat, einen Impf- oder Genesungs-Nachweis oder einen negativen Test vorweist.

Bei der Einreise werden die Kontaktdaten aller Personen für die Dauer des Aufenthalts registriert, erklärt das Auswärtige Amt. In diesem Zusammenhang empfiehlt das kroatische Innenministerium, zur Vermeidung langer Wartezeiten die entsprechenden Daten bereits im Vorfeld auf dem eingerichteten - auch deutschsprachigen - Portal zu hinterlegen. Daraufhin wird ein PDF-Dokument erstellt, dass laut „ADAC“ ausgedruckt und mitgeführt werden muss.

Tipp der Kroatischen Zentrale für Tourismus: Die dort gestellte Frage „Besitzen Sie ein digitales Covid-Zertifikat der EU?“ sollte bei Formularen für Kinder unter zwölf Jahren ignoriert werden, weil ansonsten ein Nachweis hochzuladen ist. Den braucht es aber in diesem Fall gar nicht.

Video: ProSieben

Weiterer wichtiger Hinweis des „ADAC“: Bei der Ausreise von Kroatien nach Slowenien sollten sicherheitshalber die Hauptgrenzübergänge genutzt werden, darunter fallen insbesondere Secovlje und Dragonja (nach Istrien), Rupa/Jelsane (Richtung Rijeka) Obrezje und Gruskovje/Macelj (Richtung Zagreb). Denn Urlaubern, die auf nur für lokalen Verkehr zugelassene Grenzübergänge ausweichen, könnte eine illegale Einreise unterstellt werden, was laut slowenischem Gesetz mit Geldstrafen von bis zu 1200 Euro pro Reisenden geahndet werden kann.

Maskenpflicht in Kroatien auch im Freien

Eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase herrscht im Land in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo kein Abstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen eingehalten werden kann. Bei Verstößen drohen Bußgelder von umgerechnet bis zu 66 Euro. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Cafés dürfen nur im Außenbereich bewirten. Während für den Zutritt zu Restaurants kein Nachweis verlangt werden muss, gilt dies bei größeren Veranstaltungen sehr wohl. Ab Mitternacht darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden.

In Einrichtungen und familiengeführten Bauernhöfen mit gastronomischem Angebot dürfen nur an den Tischen sitzende Gäste bedient werden, wie die Kroatische Zentrale für Tourismus erklärt. Um Mitternacht ist Sperrstunde. Einzig Bars, Diskotheken und Nachtclubs sind ausgenommen - allerdings nur, wenn ausschließlich Personen mit digitalem Covid-Zertifikat der EU Zutritt bekommen - dies gilt auch für Lieferanten und Personal - und diese sich in offenen Räumen aufhalten.

Corona-Maßnahmen in Kroatien: An Stränden müssen große Abstände zwischen Liegestühlen beachtet werden

In Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Personenobergrenze, in Innenräumen dürfen grundsätzlich maximal 50 Menschen zusammentreffen, hier gilt die Beachtung eines Abstands von zwei Metern. Zugangsbeschränkungen wurden auch für Strände erlassen, so sind Liegestühle paarweise in Abständen von mindestens 4,50 Meter aufzustellen. Die Einhaltung wird überwacht. Sportwettkämpfe finden ohne Publikum statt.

In Kroatien schwanken die Infektionszahlen von Region zu Region stark, folglich können teilweise zusätzliche Einschränkungen greifen.

Nach Rückkehr aus Kroatien wartet in Deutschland auf Personen ohne Impfung oder Genesung Quarantäne

Das Land gilt aus deutscher Sicht derzeit als Hochrisikogebiet. Bei der Rückkehr in die Bundesrepublik müssen also alle Personen ohne Impfung oder Genesung einen höchstens 48 Stunden alten Test vorlegen und sich anschließend für bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben.

Aus dieser ist eine Freitestung frühestens nach dem fünften Tag möglich. Kinder unter sechs Jahren müssen sich nicht testen lassen, haben sich aber für fünf Tage zu isolieren. Für alle Rückkehrer gilt verbindlich: Die digitale Einreiseanmeldung muss ausgefüllt werden.

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