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Polen
15.12.2021

Corona-Regeln in Polen: Polizei überprüft Quarantäne-Einhaltung

Ein Blick über die Grenze: In Polen gelten strikte Corona-Regeln im öffentlichen Leben.
Foto: Thomas Eisenhuth, dpa (Archivbild)

Wie versucht Polen das Virus unter Kontrolle zu bekommen? Im Land herrschen strikte Corona-Regeln. Verstöße können teuer werden.

Der Weg nach Polen ist gerade aus den neuen Bundesländern oftmals relativ kurz. Dennoch werden sich viele Bundesbürger angesichts der Pandemie zweimal überlegen, ob ein längerer Trip ins östliche Nachbarland lohnt. Wir zeigen, welche Corona-Regeln in Polen gelten.

Zwar wurde eine generelle Quarantänepflicht über zehn Tage nach der Ankunft verhängt. Doch wer aus dem EU-/Schengenraum kommt und seine erfolgte Impfung oder eine Genesung nachweisen kann, ist davon ebenso befreit wie Personen, deren höchstens 48 Stunden zurückliegender PCR- oder Antigentest negativ ausfällt. Dies gilt auch für Einreisende, die die Grenze zu Fuß überqueren.

Anerkannt werden neben dem Covid-Zertifikat der EU auch ähnliche Bescheinigungen in polnischer oder englischer Sprache. Diese können in digitaler Form oder ausgedruckt vorgelegt werden.

Bei Einreise nach Polen gilt für Kinder bis zwölf Jahre keine Test- und Quarantänepflicht

Kinder bis zwölf Jahre brauchen keinerlei Nachweise, wenn sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der geimpft oder negativ getestet ist. Auch Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs sowie Personen, die Polen aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen betreten, benötigen bei Vorlage eines Nachweises ihres Reisegrundes weder einen Test noch sind sie zur Quarantäne verpflichtet.

Dies gilt jedoch nicht für Einreisende auf dem Luftweg, die bereits vor Flugantritt ein entsprechendes Online-Formular ausfüllen müssen. Das Dokument kann auch in Papierform vom Bordpersonal ausgehändigt werden.

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Dagegen brauchen Transitreisende, solange sie sich nicht länger als 24 Stunden in Polen aufhalten - auch etwa bei einem Umstieg an einem Flughafen - keine Test- oder Quarantänepflicht zu befürchten.

Corona-Regeln in Polen: Verstöße gegen Quarantäne-Regeln können bis zu 6500 Euro kosten

Wer in eine bis zu zehn Tage andauernde Quarantäne geschickt wird, kann frühestens nach 48 Stunden einen entlastenden Test machen, für die Kosten muss die Person selbst aufkommen. Achtung: Laut Regierung kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Quarantäne, bei Verstößen drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 6500 Euro. Unterbrochen werden darf die Isolation nur, um einen Arzt aufzusuchen.

In Polen sind 1,50 Meter Abstand zu beachten. Dies gilt nicht zwischen Eltern und ihren bis zu zwölfjährigen Kindern, zwischen Personen des gleichen Hausstands oder zwischen hilfsbedürftigen Personen und deren Betreuern.

Video: ProSieben

Mund und Nase müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen und Zügen, in Geschäften, in Einkaufszentren, auf Märkten, in Postfilialen, in Kinos, in Theatern, in Arztpraxen, in Ambulanzen, in Krankenhäusern, in Massage- und Tattoostudios, in Kirchen, in Schulen, in Universitäten, in Regierungsstellen und in anderen Bürgerzentren bedeckt werden. Dabei genügen Schal oder Gesichtsvisier nicht. Die Regierung weist explizit darauf hin, dass die Maskenpflicht im ganzen Land greift.

Eine Befreiung wird nur Personen zugestanden, die mit einem ärztlichen Attest oder einem ähnlichen Dokument belegen können, dass sie unter einer tiefergreifenden Entwicklungsstörung, einer psychischen Störung oder einer mindestens mittelschweren geistigen Behinderung leiden oder die Maske nicht selbständig abnehmen können. Ansonsten ist jeder ab fünf Jahren dazu angehalten, mindestens eine OP-Maske zu tragen.

Corona-Maßnahmen: Kapazitätsobergrenzen mit Hindernissen für Hotels, Restaurants und Co.

Wie das Auswärtige Amt berichtet, müssen in Geschäften, Banken und Tankstellen dort zur Verfügung gestellte Handschuhe übergestreift werden. Alternativ kann das am Eingang angebotene Handdesinfektionsmittel genutzt werden.

In vielen öffentlichen Einrichtungen wie Hotels, Restaurants, Museen, Kinos, Theatern, Schwimmbädern, Kulturzentren, Freizeitparks, Büchereien sowie Sport- und religiösen Einrichtungen gelten Kapazitätsobergrenzen - zumeist dürfen nur noch 30 Prozent der Plätze belegt werden. Weiter aufgefüllt werden darf nur mit geimpften Personen, deren Covid-Zertifikat überprüft werden muss. Teilweise ist die Obergrenze auch abhängig von der jeweiligen Größe des zur Verfügung stehenden Raumes. Etwa in Hotels gelten die Begrenzungen jedoch nicht für Geimpfte und organisierte Gruppen von Kindern unter zwölf Jahren.

Clubs, Discos und andere Einrichtungen, in denen getanzt werden kann, sind geschlossen. Diese dürfen nur am 31. Dezember für Silvester-Feiern öffnen. Dann gilt eine Obergrenze von 100 Personen zuzüglich Geimpften mit Covid-Zertifikat.

Für Versammlungen, Hochzeiten, Kommunionen, Beerdigungen, Veranstaltungen und Treffen sind höchstens 150 Personen erlaubt. Dabei müssen die Tische anderthalb Meter auseinanderstehen oder es muss eine mindestens einen Meter hohe Begrenzung - gemessen von der Tischplatte aus - platziert werden. Zu Sportveranstaltungen außerhalb von Sportstätten dürfen maximal 500 Menschen kommen.

Bei den Limits sollen Geimpfte generell nicht mitgezählt werden, doch wie die „Märkische Oderzeitung“ berichtet, dürfen Gäste und Besucher laut herrschenden Gesetzen gar nicht dazu aufgefordert werden, ihren Impfausweis vorzuzeigen.

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