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Coronavirus
15.03.2020

Alle Schulen geschlossen: Was Eltern jetzt tun können

Die Schulen in Bayern werden wegen des Coronavirus geschlossen.
Foto: Ralf Lienert (Symbol)

Bayern schließt Schulen und Kindertagesstätten. Wir erklären, welche Rechte Eltern jetzt haben und wie der Notfallplan an Schulen funktioniert.

Ab kommender Woche müssen Kindergärten und Schulen in ganz Bayern angesichts der Ausbreitung des Coronavirus schließen. Was müssen Eltern nun wissen? Ein Überblick über wichtige Fragen.

Warum schließen die Schulen und Kindergärten?

Für Kinder und Jugendliche ist das Coronavirus weniger gefährlich als für Risikogruppen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Donnerstag dazu aufgefordert, soziale Kontakte wo immer möglich einzustellen. Das nannte Bayerns Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) auch als Grund für die Schulschließungen. Alle Häuser – Schulen und Kitas, private und staatliche – schließen vorerst für fünf Wochen. Dieser Zeitraum ist Ministerpräsident Markus Söder zufolge „entscheidend“ im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus.

Schulen wegen Coronavirus geschlossen: Sind jetzt fünf Wochen Ferien?

Nein. „Es sind keine Ferien“, betonte der Kultusminister klar. Aktuell entscheidet jede Schule selbst, wie die Schüler weiter ihren Stoff lernen. Lehrer haben Dienstpflicht und müssen weiter Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen. Ob sie das per E-Mail tun, am Telefon oder sogar die Eltern beim Lernen einspannen, bleibt ihnen überlassen. In Bayern gibt es auch die virtuelle Plattform Mebis, auf der Lehrer und Schüler Inhalte hochladen und Rückmeldung geben können. Die Serverleistung dafür sei „hochgefahren“ worden, sagte Piazolo.

Wird das Abitur wegen des Coronavirus verschoben?

Ab Ende April sind die Abiturprüfungen angesetzt, die Tests an anderen Schulen beginnen deutlich später. Piazolo versprach, dass es für Abiturienten „keinen Nachteil gibt“. Konkret wurde er nicht. Doch Lehrer sind explizit aufgefordert, Abiturienten beim Lernen weiter über Mail oder Telefon zu beraten.

Viele Eltern sind berufstätig. Werden ihre Kinder weiter betreut?

Für Eltern in „systemkritischen Berufen“, etwa Ärzte, Pfleger und Polizisten, soll es an den Schulen eine Notfallbetreuung geben – aber nur, wenn beide Elternteile in solchen Berufen arbeiten oder wenn jemand alleinerziehend ist. Alle anderen müssen sich selbst etwas einfallen lassen. Söder und Piazolo baten auch Unternehmen um Hilfe. Man muss all das „im Gleichklang mit den Arbeitgebern entwickeln“, sagte der Kultusminister. „Das wird am Anfang ein bisschen ruckeln, aber dann wird es sich einspielen.“

Schulen geschlossen: Dürfen Eltern daheim bleiben?

In Krisenzeiten stehen die Chancen gut, dass Arbeitgeber kulant und flexibel reagieren, wie Söder es am Donnerstag auch von ihnen gefordert hat. Arbeitszeiten sollten nach den Worten Söders flexibel gestaltet werden. Wo möglich, solle im Home-Office gearbeitet werden. Geht all das nicht, können Arbeitnehmer im Notfall Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Generell lässt sich diese Frage nur im Einzelfall klären.

Haben Eltern das Gesetz auf ihrer Seite?

Eine erste Orientierung gibt bei dieser Frage die Münchner Fachanwältin Kathrin Bürger. Ihr Spezialgebiet ist Arbeitsrecht. Bürger erklärt, dass sich die betroffenen Eltern mit dem Paragraf 616 – „Entgeltfortzahlung bei persönlicher Verhinderung“ – im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) befassen sollten. Der sieht vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, weiter sein Gehalt zu bekommen, auch wenn er nicht arbeitet. Wie lange Eltern daheim bleiben dürfen, ist jedoch nicht klar geregelt. „Der Paragraf ist nur auf vorübergehende Zeit angelegt. Meiner Meinung nach können die Eltern höchstens zwei bis drei Tage zu Hause bleiben.“ Ist der Paragraf nicht oder nur eingeschränkt im Arbeitsvertrag enthalten, müssen berufstätige Eltern wieder auf die Kulanz ihres Chefs hoffen.

Wie lange dürfen Eltern zu Hause bleiben, wenn sich das Kind mit Corona ansteckt?

Nicht schöner, aber leichter zu handhaben ist eine Infektion des Kindes. Denn jedem Elternteil stehen pro Jahr und Kind zehn Betreuungstage für so einen Fall zur Verfügung. Nehmen Eltern die Kinderkrankentage in Anspruch, bezahlt jedoch nicht mehr der Arbeitgeber das Gehalt, sondern die Krankenkasse das Kinderkrankengeld.

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