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RTL
20.03.2011

DSDS 2011: Raus ist "Schlagerkönig" Norman Langen

Der "Schlagerkönig" ist raus bei DSDS 2011. Norman Langen bekam in der 4. Mottoshow die wenigesten Stimmen. Dieter Bohlen wollte eigentlich jemand anderes gehen sehen.

Wer ist raus, wer darf bleiben? Die DSDS-Zuschauer haben gewählt und am Samstag in der 4. Mottoshow bei RTL Norman Langen in die Wüste geschickt. "Partykracher" lautete das Motto der Live-Show. Dabei zählte nicht nur, wie gut die Kandidaten singen können. Das Gesamtpaket müsse stimmen, hatte die Jury von den Kandidaten gefordert.

Sarah Engels löste die Aufgabe problemlos. Zuerst war sie mit ihrem großen Selbstbewusstsein beim den Zuschauern so engeeckt, dass sie herausgewählt und nur zurückgeholt wurde, weil eine Kandidatin den Belastungen der Show nicht gewachsen war. Bei dieser vierten Motto-Show erlebte sie jetzt einen Höhenflug. Sie kam problemlos weiter. Auch der 16-jährige Sebastian Wurth schaffte es in die nächste Runde. Da machte es auch nichts, dass er aus Altersgründen um 22 Uhr von der Bühne musste.

Auch Pietro Lombardi ließ sich von einem kleinen Handicap nicht beeindrucken und kam trotz seines gebrochenen Beins eine Runde weiter. Dieter Bohlen ernannte ihn in der Show zum Favoriten auf den Sieg bei DSDS 2011. Marco Angelini, der im "Kiss"-Outfit mit “Let Me Entertain You” von Robbie Williams die Sendung "Deutschland sucht den Superstar" eröffnet hatte, überzeugte nicht nur Jurorin Fernanda Brandao, sondern auch die RTL-Zuschauer.

Zazou Mall musste sich dagegen harsche Kritik gefallen lassen. "Zazou ist wirklich die schlechteste Sängerin hier im Wettbewerb. Langsam kann ich das Gequake auch nicht mehr hören", hatte Dieter Bohlen geätzt. Die Zuschauer stimmten den Juroren nicht zu - die Schweizerin kam weiter.

Die wenigsten Stimmen erhielten Norman Langen und Ardian Bujupi. Für Schlagerfan Norman Langen reichte es am Ende nicht - er ist raus bei DSDS 2011 verlassen. Dieter Bohlen hatte es befürchtet. "Zu wenig Persönlichkeit", hatte er dem 26-jährigen Norman nach dem Auftritt bescheinigt. AZ

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