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DSGVO
19.10.2018

Datenschutz: Namen an Klingelschildern und Briefkästen sind zulässig

Verstößt die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer tatsächlich gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?
Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

Namen an Klingelschildern verstoßen gegen die Datenschutz-Grundverordnung. So urteilte eine Hausverwaltung in Wien. Datenschützer sehen das anders.

Haben Mieter das Recht auf ein anonymisiertes Klingelschild? Nachdem sich in Wien ein Mieter über mangelnden Datenschutz beschwert hat, tauscht die kommunale Hausverwaltung "Wiener Wohnen" rund 220.000 Klingelschilder aus . Die betroffenen Mieter können dort auf Wunsch ihren Namen eigenständig wieder anbringen. In Österreichs Hauptstadt gibt es allgemein kaum Namen an den Klingelschildern, der Fall dürfte dort daher für wenig Aufsehen sorgen. In Deutschland dagegen gibt diese Entscheidung Anlass für viele Diskussionen.

Klingelschild ohne Namen? Experten halten Wiener Entscheidung für übertrieben

Verstößt die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer tatsächlich gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Darauf gab es hierzulande zunächst keine eindeutige Antwort. Datenschützer geben nun Entwarnung.

Den Anfang machte der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Thomas Kranig erklärte im Gespräch mit unserer Redaktion die Entscheidung aus Wien für übertrieben. Er sehe "keine Notwendigkeit, Klingelschilder zu anonymisieren". Zudem erschwere eine solche Regelung das Zustellen der Post, so Kranig.

Am Donnerstagnachmittag empfahl dann die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff Verbänden und Institutionen, sich vor etwaigen öffentlichen Ratschlägen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden erst einmal nach der Rechtslage zu erkundigen. Ein Klingelschild mit Namen falle in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.

"Wir halten die DSGVO hier nicht für anwendbar, da es sich um keine automatisierte Datenerfassung handelt", sagte schließlich auch Jana Schönefeld, Sprecherin der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, der Deutsche Presse-Agentur. Das Regelwerk greife nur bei automatisierten Datenverarbeitungen und Dateien.  

"Haus & Grund" forderte Bundesregierung auf, Datenschutz-Chaos zu beenden

Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, "Haus & Grund", bewertet das im Vorfeld anders. Namen von Mietern an Klingelschildern und Briefkästen seien ohne Einwilligung der Mieter aus Datenschutzgründen möglicherweise unzulässig, hieß es dort zunächst.

"Es darf nicht sein, dass Vermietern hohe Bußgelder drohen, nur weil sie die Namen ihrer Mieter an den Klingelschildern anbringen", erklärte Präsident Kai Warnecke am Donnerstag in Berlin. Seine Forderung: "Die Bundesregierung muss umgehend dieses Datenschutz-Chaos beenden und klarstellen, dass Namen an Klingelschildern und Briefkästen weiterhin genannt werden dürfen."

Zu der Wiener Entscheidung erklärte Warnecke, man habe es hier mit europäischem Recht zu tun und müsse davon ausgehen, dass dies auch in Deutschland Konsequenzen hat. Spätestens wenn Mieter den Vermieter auffordern, den Namen zu entfernen, muss dieser dem Verband zufolge aktiv werden. Andernfalls könnten hohe Bußgelder drohen.

Vermieter können sich im Streitfall auf Datenschutzbeauftragte berufen

Aus diesem Grund empfahl Verbandspräsident Kai Warnecke im Interview mit der Bild-Zeitung seinen 900.000 Mitgliedern, die Namensschilder bei vermieteten Wohnungen abzuschrauben. "Nur so können sie sicher sein, nicht gegen die DSGVO zu verstoßen", zitierte die Bild Warnecke. Dem Blatt zufolge schätzte der Präsident von "Haus & Grund" die Kosten für einen Austausch der Klingelschilder bei allen 20 Millionen Mietwohnungen in Deutschland im Übrigen auf 200 Millionen Euro. Aufkommen müssten dafür die Vermieter, so Warnecke.

Der Verband zeigte sich dementsprechend erleichtert, als die Bundesdatenschutzbeauftragte schließlich klarstellte, die Namen der Mieter auf Klingelschilder und Briefkästen zu schreiben, sei auch mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung zulässig. Auf den Seitenhieb von Andrea Voßhoff bezüglich der fehlenden Rechtsgrundlage für die vorausgegangen Ratschläge ging "Haus & Grund" nicht ein.

"Die Verunsicherung bei den Vermietern war durch unterschiedliche Auslegungen des geltenden EU-Rechts entstanden", kommentierte Kai Warnecke. "Umso erfreulicher ist, dass wir für Deutschland seit heute Abend eine einheitliche Interpretation vorliegen haben. Vermieter können sich im Streitfall hierauf berufen".

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