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Neue Gesetze
01.03.2019

Das ändert sich im März 2019 in Deutschland

Mindestlohn, Mütterrente, Mopeds: Im März 2019 stehen wieder mehrere Gesetzesänderungen an. die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Foto: Daniel Reinhardt/dpa (Symbol)

Was ändert sich am 1. März in Deutschland? Diesen Monat stehen jede Menge Gesetzesänderungen und Veränderungen an. Der Überblick, was sich ändert.

Im März 2019 stehen in Deutschland wieder mehrere Gesetzesänderungen, neue Gesetze und Veränderungen an. Das beginnt bei der Mütterrente, geht über den Mindestlohn und reicht bis zur Hecke im eigenen Garten. Dazu kommt im März die Zeitumstellung und - vielleicht - der Brexit. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Mütterrente steigt nach Gesetzesänderung ab 1. März

Der 1. März 2019 ist ein wichtiges Datum für Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Deren Erziehungszeiten werden bei der Rente nämlich stärker angerechnet. Es gibt einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind, nämlich 2,5 statt bisher zwei Punkte. In Zahlen umgerechnet: Pro Kind, das vor 1992 geboren ist, erhalten Mütter im Westen dann 16,02 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr pro Monat. Neu-Rentnerinnen hatten sich schon zu Jahresbeginn über mehr Geld freuen können. Jetzt sind auch die Frauen dran, die bereits vor dem 1. Januar 2019 Rente bekamen. Sie bekommen den Aufschlag rückwirkend überwiesen.

Die Erhöhung der Mütterrente ist Teil des milliardenschweren Rentenpakets der Bundesregierung - und auch der teuerste. Sie kostet 3,8 Milliarden Euro pro Jahr.

Für Bauarbeiter steigt ab März der Mindestlohn

Arbeitnehmer in der Baubranche bekommen ab 1. März mehr Geld - der Mindestlohn steigt nämlich in dieser Branche.

  • Beschäftigte im Baugewerbe in Westdeutschland erhalten ab 1. März einen Mindestlohn von 12,20 Euro in der Lohngruppe 1 und 15,20 Euro in der Lohngruppe 2 angehören.
  • Beschäftigte im Baugewerbe in Ostdeutschland erhalten einen einheitlichen Mindestlohn von 12,20 Euro. Eine Ausnahme ist hier Berlin, wo der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 ab März 12,20 Euro und in der Lohngruppe 2 ab März 15,05 Euro beträgt.

Hecke schneiden kann ab 1. März Bußgeld kosten - wenn man es falsch macht

Wer ab März seine Hecke zu sehr stutzt, könnte rechtliche Probleme bekommen. Denn das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September" nicht zu sehr heruntergeschnitten oder gar beseitigt werden dürfen. Grund ist der Vorgelschutz. Wichtig dabei: normales Zurechtstutzen der Hecke ist natürlich weiterhin erlaubt. Mehr dazu auch hier: Droht ab 1. März wirklich Strafe fürs Hecke schneiden?

Änderung im März: Weltfrauentag wird gesetzlicher Feiertag in Berlin

Berlin bekommt im März 2019 einen neuen Feiertag, den Internationalen Frauentag. Der wird zwar auch in den anderen Bundesländern entsprechend begangen, um auf die oft noch fehlende Gleichberechtigung der Geschlechter hinzuweisen - Berlin ist aber das einzige Bundesland, in dem der Weltfrauentag nun ein offizieller, gesetzlicher Feiertag ist. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hatte das Berliner Abgeordnetenhaus Anfang des Jahres beschlossen.

Mopeds brauchen ab 1. März 2019 neue Kennzeichen

Die Versicherungssaison für Mopeds startet jedes Jahr am 1. März. Darauf weist der ADAC hin. Nachdem das Kennzeichen für Kleinkrafträder immer nur ein Jahr gültig, und der Ablauftermin Ende Februar ist, braucht man ab 1. März 2019 also wieder ein neues Kennzeichen. Das gilt auch für Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes. In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von blau auf grün. Gesondert gekündigt werden muss das alte Versicherungskennzeichen nicht.

Die Veränderung 2019: Der Brexit steht im März an - oder auch nicht

Am 29. März 2019 tritt Großbritannien aus der Europäischen Union aus - das sind zumindest die Pläne für den Brexit. Ob dieser Ausstieg geregelt oder ungeregelt abläuft, ob es neue Fristen gibt, ob der Brexit gar ganz verschoben wird - alles ist weiterhin (Stand: 27. Februar) offen. Klar ist nur: Kommt der Brexit im März 2019 wirklich, dürfte es die größte und schwerwiegendste Veränderung des Jahres sein - zumindest auf europäischer Ebene.

Das ändert sich nicht: Die Zeitumstellung 2019 im März

Noch keine Änderung gibt es 2019 bei der Zeitumstellung auf Sommerzeit. Die findet nämlich erneut statt. Am 31. März, einem Sonntag, um 2 Uhr morgens werden die Uhren um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt. Die geplante Abschaffung der Zeitumstellung soll nach aktuellen Plänen frühestens 2021 stattfinden. (bo)

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