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  3. Dortmund: Youtuber wegen Anstiftung zu Böllerwurf in Einkaufszentrum verurteilt

Dortmund
16.08.2019

Youtuber wegen Anstiftung zu Böllerwurf in Einkaufszentrum verurteilt

Ein Böllerwurf in einem Dortmunder Einkaufszentrum hat eine Massenpanik ausgelöst. Für die Tat wurde nun ein Youtuber verurteilt.
Foto: Marc Müller, dpa (Symbol)

In einem Einkaufszentrum ertönt plötzlich ein lauter Knall. Menschen fliehen in Panik. Ein Youtuber hatte den Böllerwurf in Auftrag gegeben. Er wollte ein Video für seinen Kanal.

Nach einem Böllerwurf in einem Dortmunder Einkaufszentrum, der kurz vor Weihnachten eine Massenpanik auslöste, sind der Drahtzieher und ein Helfer schuldig gesprochen worden. Ein 17-jähriger Wolfsburger, der von der Aktion ein Video für seinen Youtube-Kanal wollte, erhielt eine Bewährungszeit von zwei Jahren, wie das Amtsgericht Wolfsburg am Freitag mitteilte. Zudem bekam er zwei Wochen Dauerarrest und 120 Arbeitsstunden aufgebrummt. Gegen einen 18-Jährigen aus dem Kreis Helmstedt wurden vier Tage Kurzarrest und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verhängt. Er hatte die Aktion zunächst gefilmt.

Böllerwurf in Einkaufszentrum: Menschen flüchteten in Panik

Die beiden sollen andere Jugendliche dazu angestiftet haben, in dem Einkaufszentrum einen sogenannten Polenböller zu zünden. Menschen flüchteten in Panik, einige erlitten auch Knalltraumata, Schocks oder verletzten sich beim eiligen Verlassen der Geschäfte. Beide Jugendliche hatten nach Angaben des Gerichts gestanden, sich einsichtig und reumütig gezeigt und mehrfach entschuldigt. Der 17-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens verurteilt, der 18-Jährige wegen Beihilfe. 

Der Youtuber habe seine Vorbildfunktion, die er nach Auffassung des Gerichts mit etwa 350.000 Followern hat, für einen finanziellen Vorteil nutzen wollen, hieß es in der Urteilsbegründung. Da er über seinen Youtube-Kanal über ausreichendes Einkommen verfüge, soll er aus erzieherischen Gründen die Verfahrenskosten tragen. Weitere Geldauflagen sollte es nicht geben, weil noch zahlreiche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld auf ihn zukommen. 

Urteil gegen Youtuber noch nicht rechtskräftig

Der Mitangeklagte 18-Jährige war nach Auffassung des Gerichts lediglich helfend tätig. Nachdem die Massenpanik ausgebrochen war, stellte er das Filmen ein und erhielt auch kein Geld. Sein Urteil ist rechtskräftig, das gegen den 17-Jährigen Youtuber hingegen nicht. 

Nach der Tat im Dezember hatten Ermittler schnell mehrere Verdächtige festgenommen. Mitte Juli hat die Staatsanwaltschaft Dortmund nach Angaben einer Sprecherin zehn Jugendliche wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Wann die Fälle verhandelt werden, sei aber noch unklar. (dpa)

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