Dreifachmord: Angeklagten droht Sicherungsverwahrung
In Bielefeld stehen derzeit zwei Angeklagte im Prozess wegen dreifachen Mordes aus Habgier vor Gericht. Nun steht eine mögliche Sicherungsverwahrung im Raum.
Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Hille könnte für die Angeklagten am Ende die Sicherungsverwahrung stehen. Darauf hat der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann zum Auftakt des zweiten Prozesstages am Donnerstag hingewiesen.
Zimmermann beruft sich dabei auf die Erkenntnisse eines vorläufigen psychologischen Gutachtens. Demnach geht von den beiden Angeklagten ein Hang zu erheblichen Straftaten aus.
Dreifachmord: Motiv der beiden Angeklagten soll Habgier gewesen sein
Jörg W. (51) und Kevin R. (24) äußerten sich am zweiten Prozesstag nicht zu den Vorwürfen. Die beiden Deutschen sollen im ostwestfälischen Hille aus Habgier drei Männer getötet und verscharrt haben. Die Leichenfunde auf zwei angrenzenden Höfen hatten im Frühjahr für Aufsehen gesorgt.
Laut Anklage haben die beiden zuerst einen Nachbarn (72), dann einen Hilfsarbeiter (64) und später einen Geschäftspartner (30) brutal erschlagen. Die Anklage lautet auf dreifachen Mord aus Habgier.
Ein Angeklagter könnte sich noch zu den Vorwürfen äußern
Auch die Ehefrau von Jörg W. wird nicht aussagen und beruft sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, wie das Gericht mitteilte.
Nach Auskunft seiner Verteidiger wird Kevin R. sich eventuell zu einem späteren Zeitpunkt zu den Vorwürfen äußern. Der ehemalige Fremdenlegionär Jörg W. und sein Ziehsohn beschuldigen sich gegenseitig. (dpa)
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