Dreijähriger getötet: Haftbefehl wegen Mordes gegen 15-Jährige
In Detmold soll eine Jugendliche ihren dreijährigen Halbbruder erstochen haben. Nach einer Fahndung wurde die 15-Jährige festgenommen. Nun wurde Haftbefehl beantragt.
In Detmold in Nordrhein-Westfalen ist am Mittwoch ein dreijähriger Junge mit einem Messer getötet wordem. Wie die Polizei mitteilte, handelt es sich bei der Tatverdächtigen um die Halbschwester des Kindes.
Die 15-Jährige befand sich auf der Flucht, weswegen es am Donnerstag zunächst einen öffentlichen Fahndungsaufruf durch die Staatsanwaltschaft Detmold und die Polizei Bielefeld gegeben hatte. Am Vormittag wurde die Jugendliche festgenommen, wie die Polizei mitteilte. Man habe sie durch Zeugenhinweise in Lemgo finden können.
Die Polizei hatte nach dem Vorfall in der Neulandstraße in Detmold unter anderem mit Hunden und einem Hubschrauber nach der Jugendlichen gesucht - zunächst ohne Erfolg. Durch das Veröffentlichen des Fahndungsaufrufs gab es dann den Durchbruch.
Dreijähriger erstochen: Haftbefehl gegen Halbschwester beantragt
Nach Erkenntnissen der Ermittler ist der Dreijährige im Schlaf mit 28 Messerstichen umgebracht worden. Das habe die Obduktion ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. "Es wird davon ausgegangen, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief." Tatverdächtig ist die 15 Jahre alte Halbschwester des Jungen. Sie war am Donnerstagmorgen nach stundenlanger Flucht gefasst worden. Der Haftrichter des Amtsgerichts Detmold erließ am Freitag Haftbefehl wegen Mordes.
Nach der Tötung eines Dreijährigen in Detmold bei Bielefeld hat die 15 Jahre alte Halbschwester die Tat in den Vernehmungen nicht bestritten, sich zugleich aber auf Erinnerungslücken berufen. Sie halte sich selbst für die Täterin, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. "Als Motiv für die Tat ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte in einem schwierigen familiären Umfeld lebte und eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt hat", hieß es. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Detmold Haftbefehl wegen Mordes.
Dreijähriger in Detmold erstochen: Mordkommission ermittelt
Wie die Polizei angab, wurde der dreijährige Junge in der heimischen Wohnung erstochen. Es gebe mehrere Stichverletzungen, die zum Tod geführt hätten. Eine Obduktion soll am Donnerstag genauere Erkenntnisse liefern.
Angehörige hatten die Leiche am Mittwoch gegen 21 Uhr in der Wohnung gefunden. Sie werden nun betreut, hieß es von der Polizei.
Die Stadt Detmold wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern, ob die Familie in der Vergangenheit vom Jugendamt betreut wurde. "Aus Datenschutzgründen sagen wir dazu nichts", sagte eine Sprecherin. Sie verwies aber darauf, dass es für das Jugendamt keine "Anhaltspunkte dafür gab, dass das Kindeswohl" des Kleinkindes gefährdet war.
Gutachter muss prüfen, ob 15-Jährige schuldfähig ist
Zwar ist die 15-jährige Tatverdächtige strafmündig, weil sie minderjährig ist, würde bei ein Prozess allerdings die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Außerdem müsste ein Gutachter die Schuldfährigkeit der 15-Jährigen überprüfen. Dabei ginge es zum Beispiel darum, wie weit er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Für Jugendliche gelten zudem nicht die gleichen Strafen wie für Erwachsene. So ist laut Jugendgerichtsgesetz (JGG) für Jugendliche eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Allerdings liegt das Höchstmaß für Jugendliche bei Verbrechen, für die ein Erwachsener eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Gefängnis erhalten könnte, bei zehn Jahre Haft.
Die Hintergründe der Tat in Detmold sind noch unklar. Die Polizei hat die Mordkommission "Neuland" eingerichtet, die den Fall aufklären soll. (sge, dpa)
Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.