Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. NS-Verbrechen: Ehemaliger KZ-Wachmann (93) bekennt sich zu Vergangenheit

NS-Verbrechen
17.10.2019

Ehemaliger KZ-Wachmann (93) bekennt sich zu Vergangenheit

Das ehemalige deutsche Konzentrationslager Stutthof im polnischen Sztutowo bei Danzig: Hier soll der Angeklagte an insgesamt 5230 Morden beteiligt gewesen sein.
Foto: Piotr Wittman/PAP, dpa

Die Anklage lautet auf Beihilfe zum 5230-fachen Mord: Im Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Stutthof bei Danzig sagt dieser, er war nicht freiwillig dort.

Zum Auftakt eines Prozesses um Verbrechen im Konzentrationslager Stutthof hat sich der 93 Jahre alte Angeklagte zu seiner Vergangenheit als SS-Wachmann bekannt. Er sei im Sommer 1944 als 17-Jähriger zur Wehrmacht eingezogen worden und habe dann, weil er nicht kriegsverwendungsfähig war, den Marschbefehl nach Stutthof bei Danzig bekommen, sagte sein Verteidiger Stefan Waterkamp am Donnerstag vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg. "Er war zu dieser Zeit nicht freiwillig in die SS eingetreten, er hat sich den Dienst im Konzentrationslager nicht ausgesucht." Der im Rollstuhl sitzende, aber rüstig wirkende Angeklagte bestätigte, dass die Erklärung in seinem Namen abgegeben wurde. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93-Jährigen vor, Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Als Wachmann habe er "die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt". Dass er von August 1944 bis April 1945 in dem KZ bei Danzig tätig war, habe der Angeklagte bereits im Ermittlungsverfahren eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher. Zur Tatzeit war der Angeklagte erst 17 beziehungsweise 18 Jahre alt. Darum findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.

25 Überlebende werden zum Prozess im Hamburg erwartet

Nach Angaben des Sprechers sind zwölf Verhandlungstage bis zum 17. Dezember vorgesehen. Jeder Prozesstag werde nicht länger als zwei Stunden dauern, weil der Angeklagte gesundheitlich angeschlagen sei. Rund 25 Überlebende des KZs treten als Nebenkläger auf. Sie kommen aus Polen, Israel, den USA, Australien, Kanada und Litauen. Am ersten Verhandlungstag soll die Anklage verlesen werden. Ferner wird eine Erklärung des Verteidigers erwartet.

Im KZ Stutthof und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen.

Während der Wachtätigkeit des Angeklagten sei es zur systematischen Tötung von Lagerinsassen gekommen, teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft mit. "Häftlinge wurden überwiegend durch Genickschuss im Krematorium des Lagers oder durch Verabreichung von Giftgas (Zyklon B) getötet." Zudem seien zahlreiche Personen durch gezielten Nahrungs- und Wasserentzug sowie Verweigerung medizinischer Versorgung ums Leben gekommen.

Prozess gegen früheren KZ-Wachmann: Überlebenden-Verband kritisiert Nachkriegs-Justiz

Der Exekutiv-Vizepräsident des Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, erklärte, die Nebenkläger hätten auf "diesen und die wenigen anderen NS-Prozesse in Deutschland" Jahrzehnte gewartet. "Dass nur ein Bruchteil der NS-Täter jemals vor einem deutschen Gericht gestanden hat, bleibt für die Überlebenden ein fortwährender Skandal in der deutschen Justizgeschichte und ist Ausdruck dafür, wie erfolgreich SS-Täter in die Gesellschaft zurückgekehrt sind, aus der sie nach Stutthof, Auschwitz oder Dachau aufgebrochen waren", so Heubner weiter. (dpa)

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.