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  3. Unterhalt: Ehemaliges Heimkind muss Pflegekosten für Mutter nicht übernehmen

Unterhalt
19.06.2018

Ehemaliges Heimkind muss Pflegekosten für Mutter nicht übernehmen

Das frühere Heimkind Gabriele Dietz-Paulig will nicht für seine pflegebedürftige Mutter zahlen, nachdem diese sie bis zur Volljährigkeit in ein Kinderheim gegeben hatte.
Foto: Steffen Schmidt, dpa

Eine Mutter gibt ihre Tochter nach der Geburt ins Heim. 55 Jahre später soll die Tochter die Pflegekosten für ihre Mutter übernehmen. Nun fiel ein Urteil.

Ein ehemaliges Heimkind muss für seine pflegebedürftige Mutter keinen Unterhalt zahlen. Eine entsprechende Entscheidung lag am Dienstag beim Familiengericht im baden-württembergischen Offenburg vor. Das sagte der Anwalt der 55 Jahre alten Klägerin, Michael Klatt, der dpa.

Die Frau aus dem hessischen Rodgau wehrte sich vor Gericht dagegen, die Pflegekosten für ihre Mutter zu übernehmen. Das Landratsamt im baden-württembergischen Ortenaukreis hatte entsprechende Ansprüche erhoben. 

Die Tochter sollte monatlich 760 Euro Unterhalt zahlen

Die Tochter argumentierte hingegen, ihre Mutter habe sie nach der Geburt weggegeben, sie sei im Kinderheim aufgewachsen und habe so gut wie keinen Kontakt zu ihr gehabt. Aus Sicht des Anwalts hat die mittlerweile pflegebedürftige Mutter ihre Tochter dadurch vernachlässigt.

Im Mai hatte das Gericht vorgeschlagen, dass die Klägerin künftig 30 Prozent des errechneten Unterhalts – er beträgt etwa 760 Euro – monatlich zahlt. Das hatte die Klägerin abgelehnt.

Zur jetzigen Entscheidung des Gerichts liegt nach Angaben des Rechtsanwalts noch keine Begründung vor. Das Landratsamt werde das Urteil des Familiengerichts akzeptieren, hieß es im Mai. (dpa)

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