Eine Woche Urlaub für das Anziehen der Uniform
Ein Polizist bekommt eine Woche mehr Urlaub im Jahr als bisher, denn die Zeit für das Anziehen der Uniform muss laut einem Gerichtsurteil zur Arbeitszeit gerechnet werden. Sonst würde der Beamte nämlich ungerecht behandelt. Von Teresa Winter
Kleider machen Leute. Auch bei Uniformträgern wie Bezirkskaminkehrermeister Joachim Meixner ist das so. Fünf bis zehn Minuten benötigt der Augsburger jeden Morgen, um sich dienstfertig anzuziehen. Zur schwarzen Hose trägt er Arbeitsschuhe, eine Jacke, Mundtuch und Zylinder. Als Dienstzeit wird ihm das Ankleiden jedoch nicht angerechnet.
Bei einem Polizisten in Münster sieht das anders aus. Der 44-jährige Beamte im Wach- und Wechseldienst klagte jetzt gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das ihn über Jahre ausgenutzt haben soll. Es hat ihn nämlich nicht für die Zeit bezahlt, die er fürs An- und Ablegen seiner Uniform benötigt.
Pro Tag koste ihn das 15 Minuten, was jährlich 45 Stunden bedeute, die er seinem Arbeitgeber schenke. Das Land argumentierte dagegen, dass er seine Kluft schon daheim anziehen könne, also in seiner Freizeit. Der Arbeitgeber wollte nur die Zeit für das "Aufrüsten" mit Pistole, Handschellen und Pfefferspray als Dienstzeit anrechnen.
Das Verwaltungsgericht Münster urteilte schließlich: "Das An- und Ausziehen der Dienstuniform ist Arbeitszeit." Denn die Uniform sei keine private Kleidung, sondern eine auf Sicherheit und Schutz ausgerichtete Ausrüstung, so Michael Labrenz, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts. "Außerdem werden Streifenbeamte im Vergleich zu Beamten im Innendienst kleidertechnisch ungerecht behandelt."
Eine Woche mehr Urlaub pro Jahr hat dem Polizist seine Klage eingebracht.
Dabei war er nicht der Erste, der wegen seiner Uniform prozessierte. Egal ob Model, Pilot, Koch oder Krankenschwester: "Es gab schon einige Klagen zu diesem Thema", so Manfred Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Die Urteile fielen aber immer unterschiedlich aus." Von Teresa Winter
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