Anklage geht nach Freispruch im Würth-Fall in Revision
Im Entführungsfall Würth gab es einen überraschenden Freispruch. Nun hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt.
Nach dem überraschenden Freispruch im Entführungsfall Würth hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt. Das teilte ein Justiz-Sprecher am Montag mit. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil der Gießener Richter prüfen - sie hatten vergangene Woche einen 48-Jährigen freigesprochen. Sie waren nicht überzeugt, dass der Mann 2015 an der Entführung des behinderten Sohnes des baden-württembergischen Milliardärs und Unternehmers Reinhold Würth beteiligt war und am Telefon drei Millionen Euro Lösegeld gefordert hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits nach dem Urteil Revision angekündigt
Einem Gutachten zufolge sind zwar die Stimmen des Erpressers und des Angeklagten "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" identisch. Dem Gericht fehlten jedoch weitere eindeutige Indizien, die den Mann belasteten. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft wegen erpresserischen Menschenraubes gefordert und bereits nach dem Urteil Revision angekündigt - um Klarheit zu bekommen, wie künftig Stimmgutachten zu bewerten sind.
Der damals 50 Jahre alte Markus Würth war im Juni 2015 im osthessischen Schlitz entführt worden. Nach einigen Stunden verriet der Lösegelderpresser dessen Versteck. Das Entführungsopfer wurde nahezu unversehrt an einem Baum gekettet bei Würzburg gefunden. (dpa)
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