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Proteste
18.03.2009

Entlassener Sextäter: Im Dorf geht die Angst um

Bürger demonstrieren in Randerath bei Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) gegen den Aufenthalt von Ex-Häftling Karl D. in ihrem Dorf.

In einem kleinen Dorf geht wegen eines entlassenen Sexualstraftäters die Angst um: Der aus dem oberbayerischen Penzberg stammende Karl D. hat dort bei seinem Bruder Unterschlupf gefunden. Von Till Hofmann

Augsburg/Heinsberg Seit rund zwei Wochen läuft jeden Abend im 1300-Seelen-Ort Randerath (Kreis Heinsberg) im westlichen Nordrhein-Westfalen derselbe Film ab: Polizisten strömen in das kleine Dorf, um einen aus der Haft entlassenen Sexualverbrecher zu schützen. Der aus dem oberbayerischen Penzberg stammende Karl D. hat bei seinem Bruder Unterschlupf gefunden. Die Bevölkerung will den 57-Jährigen nicht im Ort haben und demonstriert - anfangs direkt vor dem Haus des Bruders, jetzt etwa 50 Meter davon entfernt. Eine Bahnlinie trennt die Protestierenden von dem Anwesen - und die Absperrungsbänder der Polizei.

"Die Angst ist da", sagt der Vorsitzende des örtlichen Schützenvereins, Johannes Croon, gegenüber unserer Zeitung. Ist sie begründet? "Muss sie denn begründet sein?", fragt Croon zurück und verweist auf die jungen Eltern aus dem Neubaugebiet, die ihren Unmut still mit Grablichtern und Transparenten deutlich machen - aber auch lautstark mit Sprechchören. Nicht nur Einheimische stünden jeden Abend an der Bahnlinie. "Auch Leute aus der Umgebung machen sich auf den Weg", sagt Croon, der die Proteste verstehen kann. "Ich habe mit einer Mutter gesprochen, deren Tochter vergewaltigt worden ist."

Der 57-jährige D. war zuletzt 14 Jahre in Haft, weil er zwei Mädchen missbraucht hatte. Bereits in den 80er Jahren musste er für sechs Jahre ins Gefängnis - ebenfalls wegen der Vergewaltigung eines Mädchens. Obwohl Gutachter den Sextäter nach wie vor als gefährlich einstufen, hat das Landgericht München eine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. Außerdem wurde D. aus der vorläufigen Unterbringung entlassen. Einen entsprechenden Unterbringungsbefehl hob die Strafkammer auf.

Der juristische Weg ist damit noch nicht zu Ende. Entscheidend für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung sind nicht Expertisen. Der Gefangene muss während der Haft durch konkrete Gewalttaten seine Gefährlichkeit zeigen, sagt der bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer. "Das ist im Prinzip richtig", bestätigt die Münchner Oberstaatsanwältin Regina Sieh. Ihre Behörde sei im Gegensatz zur Strafkammer des Landgerichts von der Gefährlichkeit D.'s überzeugt. Deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof (Sicherungsverwahrung). Und deshalb wurde auch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingelegt (Entlassung aus der vorläufigen Unterbringung).

Das alles nützt den Menschen im Heinsberger Ortsteil Randerath derzeit herzlich wenig. Ein Bild des aus der Haft entlassenen Oberbayern hängt an einem Fenster mit der Warnung "Passt auf Eure Kinder auf!!!" Unverblümt steht auf einem Plakat, das ein Demonstrant hochhält: "Raus, Du Sau!" Vor gut einer Woche geriet sogar wegen der allabendlichen Proteste ein Gottesdienst in Gefahr. Denn die Sicherheitskräfte ließen den Pastor mit seinem Auto nicht passieren. Der 75-jährige Geistliche musste seinen Wagen stehen lassen und sich zu Fuß auf den Weg in die Kirche machen.

Croon geht inzwischen nicht mehr zum Demonstrieren. Denn manche Begleitumstände und Trittbrettfahrer sagen ihm nicht zu. Er erwähnt die NPD, die unlängst politisches Kapital aus der Angst der Menschen schlagen wollte. Und er nennt den Namen eines privaten Fernsehsenders, der die Anwesenden zu mehr Spektakel animierte - der TV-Bilder wegen. "Das war wie im Fernsehstudio", sagt der Randerather Schützenchef, der von einer "großen Belastung" für das Dorf spricht. "Das, was sich bei uns abspielt, halten wir nicht lange aus."

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