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  3. Unterlassungsklage: Erdogan-Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel

Unterlassungsklage
02.04.2019

Erdogan-Schmähgedicht: Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel

Jan Böhmermann verklagt Angela Merkel wegen ihrer Äußerung zu seinem "Schmähgedicht".
Foto: Oliver Berg, dpa (Archiv)

Jan Böhmermann zieht am 16. April gegen Angela Merkel vor Gericht. Sie hatte das "Schmähgedicht" gegen Erdogan als "bewusst verletzend" bezeichnet.

Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf einen Gerichtssprecher berichtete, geht der Streit um Jan Böhmermanns "Schmähgedicht" nun in die nächste Runde. Vor rund drei Jahren machte sich der Satiriker in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" über den türkischen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan lustig.

Seine Äußerungen, die dem Präsidenten unter anderem Sex mit Tieren unterstellten und ihn mit Kinderpornographie in Verbindung brachten, führten regelrecht zu einer diplomatischen Krise. Erdogan leitete im Anschluss rechtliche Schritte gegen den Entertainer ein.

Merkel nannte Schmähgedicht von Jan Böhmermann "bewusst verletzend"

Im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Präsident Erdogan und Jan Böhmermann äußerte sich auch Kanzlerin Angela Merkel zu dem "Schmähgedicht". Dabei bezeichnete sie die Satiere als "bewusst verletzend". Jan Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Scherz warf Merkel diesbezüglich bereits im Herbst 2017 vor, sie hätte eine „juristische Bewertung des Werkes meines Mandanten vorgenommen, die einer Vorverurteilung gleichkommt“.

Da Merkel für eine solche Einordnung nicht zuständig gewesen und bereits ein Verfahren wegen Beleidigung gegen Jan Böhmermann eingeleitet gewesen sei, sei dieses Verhalten rechtswidrig gewesen.

Verwaltungsgericht prüft Unterlassungsklage von Böhmermann gegen Merkel

Am Dienstag, dem 16. April, soll das Verwaltungsgericht Berlin nun entscheiden, ob die Aussage von Angela Merkel  bezüglich des "Schmähgedichts" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan rechtens war, oder ob sie diese zurücknehmen muss.

Jan Böhmermann sorgte mit seinem Schmähgedicht über Erdogan wohl für den größten Skandal des Jahres.
16 Bilder
Al-Bakr, Böhmermann und Co.: Das waren die Skandale 2016
Foto: Ole Spata (dpa)

Sollte die Klage gegen das Bundeskanzleramt im Hauptpunkt, der Unterlassung, abgewiesen werden, will Jan Böhmermann dennoch hilfsweise feststellen lassen, dass Angela Merkels veröffentlichte Bewertung rechtswidrig gewesen sei. (AZ)

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