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22.06.2009

Erstmals Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe

Erstmals Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe
Foto: DPA

Regensburg (dpa) - Zum ersten Mal ist in Deutschland eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Täter angeordnet worden, der ursprünglich zu einer Jugendstrafe verurteilt worden war.

Zwölf Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Niederbayern hat das Landgericht Regensburg am Montag die Sicherungsverwahrung des heute 31-Jährigen angeordnet. Der Mann gilt als höchst gefährlich. Er hatte schon als Jugendlicher sadistische Gewaltfantasien. Bei einer Freilassung sei von ihm eine ähnlich schlimme Tat wieder zu erwarten, sagte der Vorsitzende Richter Johann Piendl.

Der Prozess wurde erst durch ein nur fünf Tage vor der geplanten Haftentlassung des Schreiners in Kraft getretenen neuen Gesetzes zur Sicherungsverwahrung von Jugendstraftätern möglich. Der Mann war 1999 als Heranwachsender zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Er hatte die Strafe im Juli 2008 bis zum letzten Tag abgesessen. Wegen des neuen Verfahrens war er seitdem vorläufig weiter in Haft.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte das Regensburger Urteil. "Das neue Gesetz hat seine erste Bewährungsprobe bestanden", sagte Merk laut Mitteilung. Ähnlich äußerte sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Unsere Bevölkerung muss vor gefährlichen Sexualtätern bestmöglich geschützt werden", erklärte er. Auch die Angehörigen der ermordeten Frau zeigten sich erleichtert über die Entscheidung der Jugendkammer. Der Vater und der Bruder hatten das neue Verfahren mitverfolgt, das sich über elf Verhandlungstage erstreckte.

Der Schreiner hatte als 19-Jähriger nahe Kelheim eine Sozialpädagogin beim Joggen überfallen, sie erwürgt und dem sterbenden Opfer die Kleider vom Leib gerissen. Anschließend hatte sich der Mann über dem nackten Körper der 31 Jahre alten Frau selbst befriedigt. Aufgrund des Verhaltens bei der Tat könne schon ein Laie erkennen, dass der Mann psychisch krank ist, betonte Piendl. Der Täter habe schon früher immer wieder Gewaltvorstellungen gehabt, bei denen er sich Frauen auf brutale Art sexuell gefügig machte. Dies seien "abartige, krankhafte und perverse Fantasien", meinte der Richter. Bislang sei der verurteilte Mörder aber nicht ausreichend therapiert.

Die Strafkammer stützte sich bei dem Urteil auf zwei Gutachter, die eine Störung der Sexualpräferenz des 31-Jährigen sowie eine Persönlichkeitsstörung festgestellt hatten. "Bei dem Verurteilten liegt eine Doppelerkrankung vor", meinte Piendl. Daraus resultiere die Gefährdung der Allgemeinheit.

Trotz des Gerichtsbeschlusses, den Mann in Haft zu belassen, eröffneten die Richter dem Mann eine Perspektive für ein späteres Leben in Freiheit. Der Schreiner müsse bei einer Therapie lernen, mit seiner Krankheit umzugehen. Zudem müsse ein Netzwerk von Helfern aufgebaut werden, das dem 31-Jährigen bei einer Entlassung zur Seite stehe. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Mann in Stresssituationen wieder gewalttätig werde. Die Vorbereitung einer Haftentlassung steht nach Überzeugung der Richter mittelfristig aber nicht zur Debatte. "Das sind Zeitfenster von mehreren Jahren", sagte Piendl.

Bis dahin wird der Fall wohl auch weiter für juristische Diskussionen sorgen. Der Anwalt des 31-Jährigen hatte bereits im vergangenen Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Haftunterbringung seines Mandanten geklagt. In einer Eilentscheidung entschieden die Verfassungsrichter damals, dass der Schreiner zunächst im Gefängnis bleiben müsse. Eine Hauptentscheidung der Karlsruher Richter steht aber noch aus.

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