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Düsseldorf
19.03.2019

Ex-Bordell-Türsteher gesteht Schüsse in Restaurant

Ein Ex-Bordell-Türsteher muss sich vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes verantworten.
Foto: Marius Becker, dpa (Arichiv)

Ein Ex-Bordell-Türsteher steht aktuell vor dem Düsseldorfer Landgericht. Dort muss er sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Ein Ex-Bordell-Türsteher hat nun vor dem Düsseldorfer Landgericht gestanden, in einem Restaurant vier Schüsse auf einen Gast abgefeuert zu haben. Damit habe er den ehemaligen Kollegen, mit dem er Streit hatte, zum Gehen bewegen wollen. Der 51 Jahre alte Mann war vorher wegen seiner Nähe zu den Hells Angels entlassen worden, das Opfer sei nach wie vor dort beschäftigt. Nur kurze Zeit nach der Entlassung tauchte der Angeklagte mit rund 25 weiteren Rockern vor dem Etablissement auf.

Ex-Brodell-Türsteher wollte 39-Jährigen nicht verletzten

Nach Zeugenaussagen hatte der 51-Jährige seinen ehemaligen Kollegen nach einem Streit aufgefordert, das Restaurant unverzüglich zu verlassen. Als dieser der Aufforderung nicht Folge leistete, soll der Angeklagte dem Mann zwei mal in die Beine geschossen haben. Laut Aussage des Opfers sei der 51-Jährige aggressiv auf ihn zugekommen und habe ihm mit den Worten "Hier ist kein Platz für dich" gedroht. Das Lokal habe er jedoch nicht verlassen, da er nicht damit gerechnet habe, dass sein Kontrahent eine Waffe ziehen und damit schießten würde.

Der Angeklagte gestand zwar vor Gericht auf das Opfer geschossen zu haben, beteuerte jedoch, dass er den 39-Jährigen nicht verletzten wollte. Das Opfer habe sich zur Seite bewegt, weshalb er von den Kugeln getroffen wurde.

Ex-Bordell-Türsteher wird erst nach zwei Jahren gefasst

Nach den Schüssen war der Angeklagte geflüchtet und in seiner Heimat untergetaucht. Erst zwei Jahre Später, im Sommer 2018, wurde er bei seiner Einreise am Düsseldorfer Flughafen von der Polizei festgenommen. Er besitzt bereits 20 Vorstrafen.

Für den Prozess sind noch drei Verhandlungstage angesetzt. Neben dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, ist der 51-Jährige wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt. Nun drohen im bis zu zehn Jahre Haft. (dpa/AZ)

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