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10.07.2010

Ex-Geisel Betancourt will Millionen-Entschädigung

Ex-Geisel Betancourt will Millionen-Entschädigung
Foto: DPA

Bogotá (dpa) - Zwei Jahre nach ihrer Befreiung aus der Gewalt linker FARC-Rebellen fordert die frühere kolumbianische Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt vom Staat eine Millionen-Entschädigung für mehr als sechs Jahre Geiselhaft.

Betancourt war am 2. Juli 2008 vom Militär durch ein Täuschungsmanöver befreit worden. Sie selbst fordere umgerechnet 2,5 Millionen Euro als Entschädigung für materielle und psychische Schäden während der Geiselhaft, ihre Mutter Yolanda Pulecio und ihre Kinder weitere 4,15 Millionen Euro, teilte die Regierung in der Hauptstadt Bogotá am Freitag mit. Zunächst war von einer niedrigeren Forderung die Rede gewesen.

"Das Verteidigungsministerium ist überrascht und erschüttert über die genannten Forderungen, vor allem angesichts der Mühe und des Einsatzes der Streitkräfte bei der Planung und Ausführung der Operation 'Jaque'" (Befreiung Betancourts), hieß es in einer Mitteilung. Die beiden Schadensersatzforderungen seien am 30. Juni beim Ministerium eingegangen. Nur zwei Tage später hatte Betancourt in Bogotá mit ranghohen Militärs sowie anderen bei der Aktion befreiten Geiseln den zweiten Jahrestag der erfolgreichen Operation gefeiert.

Betancourt war am 23. Februar 2002 im Süden des Landes an einer Straßensperre der FARC-Rebellen entführt worden, als sie von der Stadt Florencia in die Stadt San Vicente del Caguán fahren wollte. Die Stadt war das Verwaltungszentrum einer für die FARC mehrere Jahre lang demilitarisierten Zone, die nach gescheiterten Friedensverhandlungen gerade erst vom Militär wieder besetzt worden war. Die Regierung widersprach Betancourt, die ihre Forderungen damit begründet, sie sei nicht vor den Gefahren der Fahrt gewarnt worden. Sie habe damals sogar eine Erklärung unterschrieben, in der sie das Risiko der Fahrt übernommen habe, sagte der damalige Friedensbeauftragte der Regierung, Camilo Gómez.

Betancourt, die auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, hielt sich seit ihrer Befreiung überwiegend im Ausland auf.

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