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Rheinland-Pfalz
02.01.2018

Experten: Tatverdächtiger von Kandel ist minderjährig

Blumen und Kerzen vor dem Drogeriemarkt in Kandel (Rheinland-Pfalz): Ein 15-Jähriger hatte ein gleichaltriges Mädchen erstochen.
Foto: Andreas Arnold, dpa

In einer Drogerie in Kandel ersticht ein Jugendlicher seine 15-jährige Ex-Freundin. Die Vermutung, der Tatverdächtige könnte bereits volljährig sein, weisen Experten zurück.

Nach dem gewaltsamen Tod einer 15-Jährigen in Kandel gehen Fachleute nach Angaben des Kreises Germersheim weiter davon aus, dass der Tatverdächtige nicht volljährig ist. "Eine Volljährigkeit wird derzeit von allen Beteiligten ausgeschlossen", hieß es in einer Mitteilung des Kreises, dessen Jugendamt den Verdächtigen betreute, vom Dienstag. Darin wird auf eine Untersuchung in Frankfurt im Jahr 2016 verwiesen, der zufolge "eine Varianz von +/- 1 Jahr möglich" sei. Der junge Flüchtling ist offiziellen Angaben zufolge 15 Jahre alt. Diese Angabe wird vom Vater der Toten angezweifelt. Wenn junge Flüchtlinge beim Alter betrügen

Ex-Freund ersticht 15-Jährige in Kandel

Das Mädchen hatte sich Anfang Dezember nach mehrmonatiger Beziehung von dem aus Afghanistan stammenden Verdächtigen getrennt und ihn Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte angezeigt. Zwei Tage später erstattete auch der Vater Anzeige. Am 27. Dezember wurde die junge Deutsche in einem Drogeriemarkt mit einem Messer von ihrem Ex-Freund tödlich verletzt.

Das Jugendamt bestritt, von der Polizei darüber informiert worden zu sein, dass der Ex-Freund auch wegen Bedrohung angezeigt worden sei. Zwar habe das Jugendamt am 18. Dezember von der Polizei erfahren, dass Anzeigen gegen den Jugendlichen erstattet worden seien, von Bedrohung sei aber nicht die Rede gewesen. "Darüber, dass das Mädchen direkt bedroht wurde, war weder der Vormund noch die Fall führende Sachbearbeiterin informiert", hieß es in der Mitteilung. Zu keiner Zeit gab es für die Mitarbeiter des Jugendamtes oder für die Mitarbeiter der Einrichtung Indizien, die dafür sprachen, dass man um Leib oder Leben des Mädchens fürchten müsse."

Die Eltern des Opfers hatten den 15-Jährigen Mitte Dezember wegen Beleidigung, Nötigung und Bedrohung angezeigt. Nach Darstellung der Polizei soll er das Mädchen nach Ende der mehrmonatigen Beziehung über soziale Netzwerke und telefonisch immer wieder bedrängt haben. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte sich die jetzt erstochene Jugendliche Anfang Dezember von ihm getrennt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Angelika Möhlig am Donnerstag in Ludwigshafen sagte. Das Verbrechen hatte sich am Mittwoch in einer Drogerie abgespielt. 15 bis 20 Menschen waren zu der Zeit im Markt. Dem jungen Tatverdächtigen drohen jetzt bis zu zehn Jahre Gefängnis.

Teenager erstochen: Eltern des Opfers hatten 15-Jährigen zuvor angezeigt

Der afghanische Flüchtling soll am Mittwochnachmittag mit einem Küchenmesser, das eine etwa 20 Zentimeter lange Klinge hat, auf das Mädchen eingestochen haben. Die beiden sollen in der Stadt zufällig aufeinandergetroffen sein, dann folgte der 15-Jährige ihr in den Markt. "Im Drogeriemarkt stellte sich der Beschuldigte vor das Mädchen, nahm ein Messer und stach mehrfach auf das Mädchen ein." Das Mädchen, eine Deutsche, wurde nach dem Verbrechen ins Krankenhaus gebracht, wo sie kurz darauf starb. Ihre beiden Begleiter sowie Mitarbeiter und Kunden des Marktes hielten den Täter bis zum Eintreffen der Polizei fest. Der 15-Jährige habe keinen Widerstand geleistet, hieß es. Nach seiner Festnahme habe er eher teilnahmslos gewirkt, sagte Chefermittler Dieter Lippold. Politiker wollen Alter junger Flüchtlinge strenger prüfen

Noch am Vormittag des Tattages hatten Polizisten dem Jugendlichen eine Vorladung wegen der Strafanzeige persönlich ausgehändigt. Bereits zuvor hatte die Polizei eine sogenannte Gefährderansprache gemacht und den Jugendlichen auf sein Verhalten angesprochen und ihn gewarnt. "In aller Regel fruchten solche Ansprachen auch", sagte Polizeivizepräsident Eberhard Weber.

Das genaue Motiv ist aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft aber noch unklar. "Wir sind am Anfang der Ermittlungen", sagte Oberstaatsanwältin Möhlig. Im Raum stehe eine Beziehungstat, dies müssten aber noch die weiteren Ermittlungen klären. So sollen Aussagen von Zeugen sowie Spuren ausgewertet werden, außerdem sollte die Leiche des Mädchens rechtsmedizinisch untersucht werden.

Kandel: Richter erlässt Haftbefehl gegen 15-jährigen Messerstecher

Gegen den 15-Jährigen, den die Staatsanwaltschaft für strafmündig hält, erließ ein Richter Haftbefehl wegen Totschlags. Er kam in eine Jugendstrafanstalt. Die Ermittler wollen nun auch prüfen, ob Mord als Vorwurf infrage kommt. Die Höchststrafe liegt in beiden Fällen im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren. Das Messer hat der Jugendliche nach bisherigen Ermittlungen in den Markt mitgebracht. Er hat sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu der Tat geäußert.

Ganz Kandel zeigt sich unterdessen betroffen von der Tat an der 15-jährigen Mitbürgerin. Vor dem Drogeriemarkt sind Blumen und Kerzen abgelegt worden. Besonders schockiert sind noch immer diejenigen Bewohner der Stadt, die selbst Zeugen der Tat wurden. Aber auch Menschen, die die Tat nicht miterlebt haben, zeigen sich betroffen. So etwa eine Frau, die am Morgen mit drei Kindern rosa Rosen vor der Filiale ablegt und eine Kerze entzündet. "Ich habe selbst drei Kinder", sagt die Frau und kann ihre Tränen kaum zurückhalten. "Mein Herz ist bei den Eltern. Das ist das Allerschlimmste, das passieren kann." (dpa/AZ)

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.12.2017

Bemerkenswert ist ja die Aufstellung ähnlicher Fälle der vergangenen Jahre.

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>> 15-jähriges Mädchen ersticht ihre Freundin mit Küchenmesser 17-Jähriger ersticht Mitschüler im Klassenraum 17-Jähriger ersticht seine gleichaltrige Freundin Jugendlicher ersticht Mann in Ulm <<

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Macht das eigentlich die Software eigenständig oder sucht da ein Redakteur passende Artikel raus?

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Macht das Sinn? Einmal mit Autisten als Opfer und Täter, einmal Homosexuellenmilieu, einmal beide Afghanen.

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Mir ist nun auch gar keine andere Zeitung mit dieser Vorgehensweise bekannt. Man verweist höchstens mal im Artikel auf sehr ähnliche Fälle hinsichtlich Tatausübung/Opfer/Täter.

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Wie immer werden auch im aktuellen Fall die besten Informationen nicht im ersten Artikel stehen.

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