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Flughafenkontrolle
18.04.2011

Handgepäck: Flüssigkeitsverbot für wenige Fluggäste gelockert

Passagiere warten auf einem Flughafen auf die Kontrolle ihres Handgepaecks., dpa
2 Bilder
Passagiere warten auf einem Flughafen auf die Kontrolle ihres Handgepaecks., dpa

Das Flüssigkeitsverbot sollte die Terrorgefahr im Flugverkehr eindämmen, nun wird es zum Teil aufgehoben. Die Lockerung gilt allerdings nur für bestimmte Fluggäste.

Die Maßnahme, Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen bringen, war EU-weit einheitlich geregelt: Passagiere durften Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 Milliliter an Bord nehmen. Diese Flaschen, Dosen und Tuben müssen in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt werden, der ebenfalls maximal einen Liter fasst.

Langstrecken- und Transitpassagiere in die EU werden entlastet

Diese Regelung, die 2006 im Zuge von Terrorgefahr eingeführt wurde, wird ab dem 29. April 2011 gelockert, doch nicht viele Flugreisende können davon profitieren. Lediglich Transitpassagiere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) können ab Monatsende an den deutschen und vielen EU-Flughäfen wieder bestimmte Flüssigkeiten mit ins Flugzeug nehmen.

Das sind etwa Reisende, die aus Drittstaaten in die EU einreisen und dort umsteigen müssen. Betroffen sind also beispielsweise Passagiere, die bei Langstreckenflügen in München oder Frankfurt landen und an andere Flughäfen in Deutschland weiterfliegen.

Die Aufhebung des Flüssigkeitsverbots betrifft aber keine EU-Inlandsflüge und Flüge, die in der EU starten.

Teilweise Aufhebung des Flüssigkeitsverbots

Derzeit müssen alle Langstrecken-Passagiere Flüssigkeiten entsorgen, wenn sie bei der Handgepackskontrolle für den EU-Anschlussflug stehen. Darunter fallen etwa alkoholische Getränke aus dem Duty-Free-Shop oder Mineralwasser.

In Zukunft dürfen sie solche Flüssigkeiten auf die Weiterflüge mitnehmen,  wenn sie in einem Duty-Free-Shop jenseits der Bordkartenkontrolle gekauft wurden. Jedoch gilt dies nicht ohne Auflagen. Die Flüssigkeiten müssen in einem versiegelten, manipulationssicheren Plastikbeutel verschlossen sein. Außerdem muss ein Kaufbeleg vorgezeigt werden, der nicht älter als 36 Stunden ist.

Auch die Kontrolle der Flüssigkeiten wird weiterhin durchgeführt: Mit Hilfe von neu entwickelten Detektoren werden die Flüssigkeiten bei der Handgepäckkontrolle überprüft.

Die teilweise Aufhebung des Flüssigkeitsverbots geht auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Vollständig soll es genau zwei Jahre später, am 29. April 2013, aufgehoben werden. Bis dahin sollen Detektoren serienreif sein, die Flüssigkeiten in einem geschlossenen Handgepäckstück analysieren können

Eingeführt wurde das Verbot 2006, nachdem Terroristen mithilfe von Flüssigsprengstoff vergeblich versucht hatten, mehrere vom Londoner Flughafen Heathrow startende Passagierjets gleichzeitig zu zerstören. dapd/AZ

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