Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Québec: Flugzeug stößt in Kanada mit Drohne zusammen

Québec
16.10.2017

Flugzeug stößt in Kanada mit Drohne zusammen

In Kanada ist ein Passagierflugzeug mit einer Drohne zusammengestoßen.
Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

In Kanada ist ein Passagierflugzeug mit einer Drohne zusammengestoßen. Das Flugzeug der Fluggesellschaft Skyjet wurde beschädigt, konnte aber sicher landen.

Eine Drohne ist am internationalen Flughafen der kanadischen Stadt Québec mit einem Passagierflugzeug kollidiert. Wie das kanadische Verkehrsministerium am Sonntag (Ortszeit) mitteilte, verursachte der Zusammenstoß nur kleinere Schäden am Flugzeug der Fluggesellschaft Skyjet.

Verkehrsminister Marc Garneau sprach von der ersten Kollision eines Passagierflugzeugs mit einer Drohne in seinem Land. Er sei "extrem erleichtert", dass das Flugzeug sicher habe landen können. 

Dem Minister zufolge hätte der Unfall, der sich bereits am 12. Oktober ereignete, auch katastrophale Folgen haben können, wenn die Drohne mit dem Cockpit oder den Triebwerken kollidiert wäre. Die Drohne prallte in einer Höhe von 450 Metern mit dem Linienflugzeug zusammen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten gab es zunächst nicht.

Kanada hat im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 Metern nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25 000 kanadischen Dollar (16 900 Euro) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden.

Kanada: Drohne stößt mit Flugzeug zusammen

In Deutschland ist seit dem 1. Oktober eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") für größere zivile Drohnen Pflicht. Für Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm gibt es die wenigsten Einschränkungen. Hier ist weder eine Kennzeichnung noch eine Eignungsprüfung („Drohnen-Führerschein“) erforderlich.

Anders sieht es bei den gängigen Modellen, beispielsweise den viel verkauften „Phantom“-Drohnen von DJI aus, die meist zwischen einem und anderthalb Kilogramm wiegen. Sie müssen über eine wasser- und feuerfeste Plakette verfügen, die Name und Anschrift des Drohnen-Besitzers ausweist.

Ab einem Drohnen-Gewicht von zwei Kilogramm ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Vom Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) anerkannte Stellen können diese Prüfung abnehmen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Modellflugvereine und spezialisierte Ingenieurbüros.

Ab einem Drohnen-Gewicht von fünf Kilogramm ist zudem eine sogenannte Aufstiegs-Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes notwendig. Herkömmliche Drohnen, die von Privatanwendern eingesetzt werden, erreichen diese Gewichtsgrenze nicht. AZ, dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.