Flugzeug stößt in Kanada mit Drohne zusammen
In Kanada ist ein Passagierflugzeug mit einer Drohne zusammengestoßen. Das Flugzeug der Fluggesellschaft Skyjet wurde beschädigt, konnte aber sicher landen.
Eine Drohne ist am internationalen Flughafen der kanadischen Stadt Québec mit einem Passagierflugzeug kollidiert. Wie das kanadische Verkehrsministerium am Sonntag (Ortszeit) mitteilte, verursachte der Zusammenstoß nur kleinere Schäden am Flugzeug der Fluggesellschaft Skyjet.
Verkehrsminister Marc Garneau sprach von der ersten Kollision eines Passagierflugzeugs mit einer Drohne in seinem Land. Er sei "extrem erleichtert", dass das Flugzeug sicher habe landen können.
Dem Minister zufolge hätte der Unfall, der sich bereits am 12. Oktober ereignete, auch katastrophale Folgen haben können, wenn die Drohne mit dem Cockpit oder den Triebwerken kollidiert wäre. Die Drohne prallte in einer Höhe von 450 Metern mit dem Linienflugzeug zusammen. Informationen zur Art der Drohne und zu ihrem Piloten gab es zunächst nicht.
Kanada hat im März dieses Jahres die Vorschriften verschärft: Demnach dürfen Drohnen nicht mehr näher als 5,5 Kilometer an Flughäfen heranfliegen und eine Höhe von 90 Metern nicht überschreiten. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 25 000 kanadischen Dollar (16 900 Euro) oder einer Gefängnisstrafe geahndet werden.
Kanada: Drohne stößt mit Flugzeug zusammen
In Deutschland ist seit dem 1. Oktober eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") für größere zivile Drohnen Pflicht. Für Drohnen bis zu einem Gewicht von 250 Gramm gibt es die wenigsten Einschränkungen. Hier ist weder eine Kennzeichnung noch eine Eignungsprüfung („Drohnen-Führerschein“) erforderlich.
Anders sieht es bei den gängigen Modellen, beispielsweise den viel verkauften „Phantom“-Drohnen von DJI aus, die meist zwischen einem und anderthalb Kilogramm wiegen. Sie müssen über eine wasser- und feuerfeste Plakette verfügen, die Name und Anschrift des Drohnen-Besitzers ausweist.
Ab einem Drohnen-Gewicht von zwei Kilogramm ist eine Eignungsprüfung erforderlich. Vom Luftfahrt-Bundesamt (www.lba.de) anerkannte Stellen können diese Prüfung abnehmen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Modellflugvereine und spezialisierte Ingenieurbüros.
Ab einem Drohnen-Gewicht von fünf Kilogramm ist zudem eine sogenannte Aufstiegs-Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes notwendig. Herkömmliche Drohnen, die von Privatanwendern eingesetzt werden, erreichen diese Gewichtsgrenze nicht. AZ, dpa
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